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Neuer Rahmenvertrag

Mehr Pflegekräfte für Betreuung in Einrichtungen in Hamburg

Die Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag und zukunftsweisende neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 werden damit in der Hansestadt etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein.

Mit der Einigung hat es Hamburg als erstes Bundesland geschafft, die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung für eine konkrete Verbesserung der Personalsituation in Pflegeheimen zu nutzen. Von Anfang bestand Einigkeit, dass die höheren Pflegekassenleistungen auch für mehr Zeit in der Pflege eingesetzt werden sollten. Für eine Hamburger Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen bedeutet dies rechnerisch, dass ab 2017 etwa drei Vollzeitkräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein werden.

Hintergrund der neuen Regelung ist, dass mit der großen Pflegereform zum 1. Januar 2017 ein neuer, erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Bisher zu wenig berücksichtigte Hilfebedarfe bei Demenz und ähnlichen Einschränkungen der Alltagskompetenz gehen zukünftig in die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekassen mit ein. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden dann nicht mehr nach drei Pflegestufen, sondern nach fünf Pflegegraden gewährt. Die Leistungsverbesserungen werden durch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung finanziert, die im Jahr 2014 beschlossen wurden und ab 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Pflegeheime und die Tagespflegeeinrichtungen, für die ebenfalls schon eine grundsätzliche Einigung gefunden wurde, benötigen die ausgehandelten Personalrichtwerte, Pflegesätze und eine Leistungsvereinbarung, die dem erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff Rechnung trägt, zwingend für ihre Planungssicherheit.

Um den erwarteten personellen Mehrbedarf von circa 540 Pflegekräften (davon 50 Prozent Fachkräfte) decken zu können, sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen zunächst befragt werden, ob der Wunsch nach Arbeitszeitaufstockung bei Teilzeit besteht. Die aktuellen Zahlen im letzten Ausbildungsjahr der Altenpflege (315 im 3. Lehrjahr) und bei den Gesundheits- und Pflegeassistenten (174 im 2. Lehrjahr) sind ein weiteres gutes Signal dafür, dass die neuen Stellen auch besetzt werden können.

Die in Hamburg gesondert vereinbarte, spezialisierte Betreuung für Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen bleibt nach der Einigung bestehen. Von den verbesserten Pflegekassenleistungen werden insbesondere Demenzkranke profitieren.

Martin Sielaff, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V.: "Es handelt sich um einen sehr wichtigen Rahmenvertragsabschluss für die Bewohnerinnen und Bewohner von Hamburger Pflegeheimen sowie für die Tagespflegegäste. Auch die Pflegeheimbetreiber können sich jetzt rechtzeitig auf die gravierenden Veränderungen ab 2017 einstellen. Nach der Umstellung im Januar 2017 haben die stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg mindestens die gleiche Personalmenge wie in der Vergangenheit, viele Pflegeheime können sogar ihr Personal aufstocken. Und das bedeutet: mehr Pflegezeit für die Bewohnerinnen und Bewohner und Tagespflegegäste. Ebenso ist es gelungen, dass erfolgreiche spezialisierten Angebot für Menschen mit Demenzerkrankungen und herausfordernden Verhaltensweisen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die Verhandlungen mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger waren sehr konstruktiv und erfolgreich für alle Seiten."

Menschen, die pflegebedürftig sind beziehungsweise ihre Angehörigen, müssen nicht selbst aktiv werden, um von den neuen Regelungen zu profitieren. Die "alten" Pflegestufen werden in einem automatischen Verfahren in Pflegegrade übergeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, der bereits eine Pflegestufe hat, ab 2017 einen höheren Pflegegrad erhalten wird. Menschen, die bereits nach geltendem Recht Anspruch auf Unterstützung durch die soziale Pflegeversicherung haben, erhalten auch nach der Umsetzung der Pflegereform immer mindestens gleich hohe Leistungen solange sie pflegebedürftig sind.

Die gesetzliche Regelung sorgt auch dafür, dass der Eigenanteil an den Kosten für die vollstationäre Versorgung künftig in jedem Pflegegrad gleich ist und dabei für jede einzelne Bewohnerin bzw. jeden Bewohner im Januar 2017 nicht höher ausfällt als im Dezember 2016. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 2017 pflegebedürftig werden oder deren Pflegebedarf ansteigt, wird ein neues Begutachtungsinstrument eingesetzt. Für den Fall, dass Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen sich zu diesen Punkten genauer informieren möchten, stehen die Pflegestützpunkte in Hamburg (www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte) zur Verfügung. Die neuen Vereinbarungen sind unter www.hamburg.de abrufbar.

Autor: VHSt

HBZ · 06/2016
 
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