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Neuer Sprachführer als Vermittler zwischen Autofahrern und Radfahrern

Der unleidige Kampf zwischen Fahrrad- und Pkw-Fahrern

Jeder kennt Situationen, in denen die Geduld mit anderen Verkehrsteilnehmern auf eine harte Probe gestellt wird.

Wildes Gestikulieren oder eine geballte Faust: Zwischen Autofahrern und Radfahrern versagt vielerorts die Sprache. Statt sich umsichtig zu begegnen, enden manche Aufeinandertreffen mit einer handfesten Auseinandersetzung. Dass sich Autofahrer und Radfahrer nicht immer grün sind, belegt nun auch eine TNS-Emnid-Umfrage unter 1.000 Deutschen. Demnach nimmt mehr als die Hälfte der Befragten, 61 Prozent der Radfahrer und 56 Prozent der Autofahrer, häufig Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Verkehrsparteien wahr. Wie die Befragung zeigt, ist Angst für die Mehrheit der deutschen Radfahrer ein ständiger Begleiter. Der Hauptgrund dafür sind Autos.

Laut Befragung fühlen sich 62 Prozent der Radler von Autos bedroht. Radler wissen genau, dass sie das Kräftemessen zwischen PS und Muskelkraft, zwischen Gas- und Tretpedal im Ernstfall nicht gewinnen. Umso sensibler sind sie daher für die Gefahren, die von Autos und unvorsichtigen Fahrzeugführern ausgehen können. Laut Umfrage bezeichnet mehr als die Hälfte der Radler (72 Prozent) aggressives Verhalten am Steuer und mangelnden Sicherheitsabstand beim Vorbeifahren (69 Prozent) als Hauptgefahrenquellen, gefolgt von Unachtsamkeit beim Öffnen der Autotür (69 Prozent) sowie Fehlern der Fahrer beim Abbiegen (58 Prozent). Und als Störfaktor im Straßenverkehr bezeichnen 81 Prozent der Radfahrer unvorsichtige und rücksichtslose Autofahrer. Weit mehr als jeder zweite Radler (74 Prozent) ärgert sich zudem über parkende Autos auf Fahrradwegen. Bemerkenswert ist aber, dass Rad- und Autofahrer anscheinend ähnliche Ansichten haben, wenn es um Ärgernisse im Straßenverkehr geht.

Auch Autofahrer sind sich nicht immer grün: Sie ärgern sich - sogar noch mehr als Radfahrer - über die Verkehrsteilnehmer aus den eigenen Reihen. Für 88 Prozent der Fahrzeughalter gehören rücksichtslose, unvorsichtige Autofahrer zum Hauptärgernis. Vier von fünf Pkw-Fahrern (80 Prozent) empfinden zudem Autofahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, als störend. Erst an dritter Stelle (für 72 Prozent) kommen Radfahrer ins Spiel - genauer: wenn sie nebeneinander fahren und die Straße blockieren oder rote Ampeln überfahren.

Unabhängig von der Frage, wer sich von wem gestört fühlt, ist eins sicher: Konflikte sind auf Deutschlands Straßen vorprogrammiert. Besonders in Großstädten stehen die Zeichen auf Rot.

Wichtig zu wissen:


Risiko Abstand

Überholt ein Auto- einen Radfahrer, sind beide oft in einer unangenehmen Situation. Der Pkw-Fahrer muss den Gegenverkehr und den Abstand zum Fahrrad richtig einschätzen. Der Radler fürchtet, dass ihm der Pkw zu nahe kommt. Für den Autofahrer gilt beim Überholen ein Mindestseitenabstand von anderthalb Metern. Ab einer Geschwindigkeit von 90 km/h sind es bereits zwei Meter. Im Zweifel muss der Autofahrer hinter dem Fahrrad bleiben und abwarten. Für Radfahrer gilt: Sie sollten ebenfalls anderthalb Meter Abstand einhalten, wenn Sie einen Pkw überholen. Zum Gehweg lassen Sie knapp 75 Zentimeter Platz. Zwei Radfahrer dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur dann nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr dadurch nicht behindern. Das bedeutet für Radler: In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Sie neben Freund oder Freundin fahren, denn die Schrittgeschwindigkeit macht das Überholen durch Autos unmöglich. Dasselbe gilt für Fahrradstraßen oder in einer Tempo-30-Zone, wenn die Radfahrer entsprechend schnell sind. Zudem ist das Nebeneinanderfahren in einem Verband gestattet. Dieser gilt, wenn mindestens 16 Menschen als Gruppe erkennbar gemeinsam mit dem Rad unterwegs sind.

Risiko Ablenkung

Nach Schätzung von Experten ist Ablenkung maßgeblich für jeden zehnten von einem Pkw verursachten Unfall verantwortlich. Bereits eine Sekunde Ablenkung genügt, um im Pkw bei 50 km/h 14 Meter im Blindflug unterwegs zu sein. Und auch für Radfahrer gilt: Ihre Wahrnehmung ist eingeschränkt, wenn sie im Straßenverkehr telefonieren oder Musik hören. Musik, die so laut ist wie ein mit 50 km/h vorbeifahrendes Auto, erhöht die Reaktionszeit bereits um die Hälfte. Gerade die "schwächeren" Radfahrer müssen zur eigenen Sicherheit Umgebungsgeräusche oder gar Sondersignale wahrnehmen können.

Risiko Abbiegen

Für Pkw-Fahrer sind Abbiegesituationen oft sehr unübersichtlich. Im sogenannten toten Winkel ist ein Radfahrer trotz der Außenspiegel manchmal nicht zu sehen. Als geradeaus fahrender Radfahrer sollten Sie daher unbedingt Blickkontakt mit dem Pkw-Fahrer suchen. So schaffen Sie Abstimmung und Sicherheit. Für Autofahrer ist der Schulterblick Pflicht. Radfahrer sollten bei einer unklaren Situation auf ihre Vorfahrt verzichten und an einer Ampel versuchen, vor oder hinter dem Pkw zu stehen, um gut gesehen zu werden. Wenn Sie abbiegen möchten, kündigen Sie dies rechtzeitig und deutlich an.

Dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen - so steht es in der Straßenverkehrsordnung. Als Radfahrer geben Sie Handzeichen und informieren so über einen anstehenden Fahrtrichtungswechsel. Vermeiden Sie ein plötzliches, unangekündigtes Abbiegemanöver, um sich und andere nicht zu gefährden. Neben dem Handzeichen sollte auch auf dem Fahrrad der Schulterblick den Abbiegevorgang einleiten. Für den Pkw-Fahrer gilt dasselbe: Schulterblick und frühzeitiger Blinker sind zwingend notwendig.

Risiko Autotüren

Wenn vor einem Radfahrer plötzlich eine Autotür auffliegt, fehlt die Zeit zum Reagieren. Der Unfall ist vorprogrammiert. Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu: "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Als Autofahrer müssen Sie deshalb einen Blick über die Schulter werfen und vorsichtig aussteigen. Für Radfahrer gilt: Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu parkenden Autos. Für Autofahrer ist das Parken oder Halten auf Radwegen grundsätzlich verboten. Dies gilt sowohl für benutzungspflichtige als auch für alle anderen Radwege. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass der Wagen abgeschleppt wird. Denn Falschparker gefährden den Straßenverkehr und riskieren einen folgenschweren Unfall - auch wenn sie ihr Auto nur kurz abstellen.

Risiko Kleidung

Wer als Radfahrer einen Unfall vermeiden will, muss sich sichtbar machen. Es ist also wichtig, dass Sie leuchtende Farben tragen. Noch besser sind Kleidung und Accessoires mit fluoreszierenden und reflektierenden Materialien.

Autofahrer sehen Sie so deutlich besser. Auch Ihr Rad muss natürlich mit der vorschriftsmäßigen Beleuchtung ausgestattet sein. Besonders gut für eine Rundum-Sichtbarkeit sind Speichen Reflektoren. Und für den Fall, dass doch etwas passiert: Mit einem Fahrradhelm fahren Sie am sichersten.

Risiko Überholen

Radfahrer dürfen Autos, die an Ampeln oder im Stau auf dem rechten Fahrstreifen warten, rechts überholen. Die Straßenverkehrsordnung fordert in diesem Fall nur "besondere Vorsicht" und eine "mäßige Geschwindigkeit" ein. Beim Überholen sind die Radler vom Verständnis der Pkw-Fahrer abhängig: Diese sind nicht verpflichtet, ausreichend Platz an ihrer rechten Seite zu lassen. Ausweichen dürfen die Radfahrer nicht. Das "Durchschlängeln" über mehrere Fahrspuren hinweg ist verboten. Für beide Seiten gilt: Mit Rücksicht geht es entspannter und gefahrloser.

Risiko Pedelecs

Mit sogenannten Pedelecs erreichen Radfahrer Geschwindigkeiten von bis zu 25 oder 45 km/h in der schnellen Variante. Für Letztere braucht man eine Betriebserlaubnis, ein deutlich sichtbares Versicherungskennzeichen sowie einen Führerschein der Klasse AM. Für sie gilt eine Helmpflicht und Radwege sind tabu. Bis 25 km/h gelten für Pedelecs die gleichen Radwegregeln wie für andere Fahrräder. Die Geschwindigkeit eines Pedelecs ist für Pkw-Fahrer oft überraschend. Daher sollten beide Seiten mit angepasster Geschwindigkeit fahren und riskante Überholmanöver vermeiden.

Risiko geöffnete Einbahnstraße

Seit 2001 gilt die Regelung der geöffneten Einbahnstraße. Seitdem dürfen Radfahrer auch entgegen der angezeigten Fahrrichtung unterwegs sein. Einzige Voraussetzung: Unter dem "Einfahrt verboten"-Schild am Ende der Einbahnstraße hängt ein weißes rechteckiges Schild, auf dem ein Fahrrad und das Wort "frei" zu sehen ist. Autofahrer werden durch ein weißes, rechteckiges Schild, das ein Fahrrad und entgegengesetzte Pfeile zeigt, gewarnt. Für Radler, die dort entgegengesetzt fahren, gilt: Halten Sie sich rechts und achten Sie auf die Vorfahrtregeln. Autofahrer müssen entgegenkommenden Radfahrern ausreichend Platz lassen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen, Infografiken sowie die Broschüre "Pkw- Fahrrad; Fahrrad-Pkw" stehen zum Download unter www.runtervomgas.de zur Verfügung.

Autor: VHSt, Quelle: Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Fotos: BMVI, DVR, Langenscheidt, Steffen Gumpert

HBZ · 09/2016
 
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