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Finanzkonteninformationen

Jährlicher Informationsaustausch in Steuersachen

Im Auftrag der G20 hat die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) den Standard für den internationalen Informationsaustausch auf Anfrage in Steuersachen dahingehend ausgeweitet, dass auch nach Bankinformationen und nach wirtschaftlichen Nutznießern von Konten bzw. Unternehmensstrukturen gefragt werden kann.

Darüber hinaus beauftragte die G20 auf maßgebliche Initiative von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble die OECD, den Standard für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonteninformationen zu entwickeln.

Jährlicher automatisierter Informationsaustausch

Auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 haben 51 Staaten diesen neuen Standard CRS (Common Reporting Standard) in Form einer Multilateralen Vereinbarung unterschrieben. Derzeit haben sich bereits über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandard einzuführen. Auf Grundlage des CRS werden Informationen über Konten bzw. Vermögensanlagen zwischen den an diesem Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und Gebieten automatisch ausgetauscht.

Das "Verstecken" von Einkünften wird damit nahezu unmöglich.

Deutschland hat mit der Umsetzung der Multilateralen Vereinbarung Ende 2015 und mit dem Finanzkonteninformationsaustauschgesetz Rechtsnormen geschaffen, um Informationen aus Deutschland über in anderen Staaten steuerpflichtige Personen und Unternehmen übermitteln zu können.

Der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard CRS beginnt zum 30. September 2017 zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten. Dies stellt einen Meilenstein bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung dar. Gemeinsam mit unseren Partnern auf G20 und OECD Ebene haben wir in kürzester Zeit dieses ehrgeizige Projekt verwirklicht, das für viele noch vor wenigen Jahren unvorstellbar gewesen wäre. So bestehen weltweit zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten schon über 2000 bilaterale Austauschbeziehungen. Weitere Staaten und Gebiete werden ab dem 30. September 2018 hinzukommen. Deutschland wird sich im Rahmen der OECD-Arbeiten auch weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst viele Staaten und Gebiete an diesem Informationsaustausch teilnehmen.

Hintergrund: Nach dem OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkontendaten sind nicht nur Konten von natürlichen Personen, sondern auch von juristischen Personen sowie Rechtsträgern (einschließlich Trusts und Stiftungen) meldepflichtig. Darüber hinaus umfasst der Standard auch die Pflicht zur Prüfung passiver NFEs (Non Financial Entities) und die Meldung der natürlichen Personen, die diese Rechtsträger tatsächlich beherrschen (also die Mitteilung der dahinter stehenden wirtschaftlich Berechtigten, die sog. "beneficial owners"). Begonnen wird mit dem automatischen Informationsaustausch im September 2017 für den Meldezeitraum 2016. Die Einhaltung der Standards für den internationalen Informationsaustausch wird vom "Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes" überwacht, das ein eigenständiges Sekretariat bei der OECD unterhält. Dem Global Forum gehören über 120 Staaten und Gebiete an.

Autor: VHSt

HBZ · 11/2017
 
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