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Deutsche Minderheiten

Nationale Minderheiten in Deutschland

In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Die Angehörigen der nationalen Minderheiten sind deutsche Staatsangehörige und damit Teil der deutschen Rechtsordnung. Sie genießen alle Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes ohne Beschränkung.

Die deutschen Sinti und Roma haben sich zur Vertretung ihrer Interessen und zur Stärkung ihrer Kultur in unterschiedlichen Vereinen organisiert.

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wurde im Februar 1982 gegründet und ist der unabhängige Dachverband von 17 Landesverbänden. Er ist die bürgerrechtliche und politische Interessenvertretung der Deutschen Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg. Der Zentralrat setzt sich ein für die gleichberechtigte Teilhabe der Sinti und Roma in Politik und Gesellschaft und den Schutz und die Förderung als nationale Minderheit.

Im Rahmen seiner bürgerrechtlichen Arbeit betreibt er die Umsetzung des "Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten" auf nationaler Ebene und steht dazu in kontinuierlichem Dialog mit Bundes- und Landesregierungen.

Für die deutschen Sinti und Roma setzte der Zentralrat im Mai 1995 die gesetzliche Anerkennung als nationale Minderheit durch und für das deutsche Romanes die Anerkennung als Minderheitensprache gemäß der "Charta des Europarates. Er fördert die Begegnung mit Holocaustüberlebenden, setzt sich ein für den Schutz der Gräber NS-verfolgter Sinti und Roma und organisiert regelmäßig Reisen zu historischen Gedenkstätten im In- und Ausland.

Auf internationaler Ebene vertritt der Zentralrat die Interessen von Sinti und Roma regelmäßig auf Konferenzen der EU, des Europarats und der OSZE und ist Mitglied in zahlreichen nationalen und internationalen Minderheitenorganisationen.

Sinti Allianz Deutschland

Die Sinti Allianz Deutschland e. V. mit Sitz in Göttingen ist ein Zusammenschluss deutscher Sinti. Die Allianz wurde 1999/2000 von 20 Familienvertretern gegründet, deren Angehörigen sorbiin allen alten Ländern leben. Sie ist eine Interessenvertretung deutscher Sinti, die sich ihrer traditionellen Lebensweise mit ihren historisch gewachsenen Geboten und Verboten - kulturellen und sozialen Tabus - besonders verpflichtet fühlen und diese Ordnung der Sinti erhalten wollen. Die meisten der von der Sinti Allianz vertretenen Sinti verstehen sich nicht nur als Angehörige einer Minderheit, sondern zugleich immer auch als Sinti-Volksgruppe, die ein Teil der deutschen Gesamtgesellschaft ist, die neben ihrer deutschen Sprache und Kultur die der Sinti lebt und pflegt.

Ein weiterer Aspekt der Arbeit der Sinti Allianz ist der Erhalt und die Stärkung der Sinti-Kultur durch Kulturprojekte. So informieren Stammesangehörige Kinder und Jugendliche aus Sinti- Familien über Geschichte, Kultur, Sitten und Gebräuche und organisieren Workshops mit Sinti- Künstlern (Musikern, Sängern und Tänzern). Sie unterstützen sozial schwache Sinti-Familien mit Sozialberatung, betreuen, beraten und vertreten Senioren und insbesondere NS-Opfer.

Besonders die Musik der Sinti und der Roma ist vielen Menschen ein Begriff. Die Palette reicht international vom Sinti-Jazz über Popmusik, den "Balkan-Pop", Flamenco oder die Musik der ungarischen Roma bis zur Schlagermusik.

Die deutschen Sinti und Roma verwenden untereinander neben Deutsch als zweite Muttersprache Romanes. Ihre Kinder wachsen zweisprachig auf.

Im Laufe der Jahrhunderte, in denen die Sinti und Roma verschiedenen Kulturen in Europa angehörten, haben sich unterschiedliche Versionen des Romanes herausgebildet. In Deutschland sind entlang den deutschen Mundarten verschiedene Romanes-Dialekte entstanden. So kann zwischen dem preußischen, bayerischen, württembergischen, pfälzischen oder sächsischen Romanes-Dialekt differenziert werden. Der (Ober-)Begriff Romanes wird jedoch von allen Angehörigen der deutschen Sinti und Roma verwandt. Im Gegensatz zu vielen anderen Sprachen hat Romanes keine verbindliche Normierung erfahren. Umfassendere Werke über die Sprache entstanden erst ab Ende des 18. Jahrhunderts

Romanes als Familiensprache

Der NS-Völkermord bedeutete nicht nur einen kulturellen Bruch, sondern hatte auch zur Folge, dass viele Sinti und Roma nach 1945 ihre Identität verbargen. Dies wirkte sich auch auf die Weitergabe des Romanes aus. Der damit verbundene Sprachverlust ist bis heute spürbar.

Viele deutsche Sinti und Roma vertreten die Auffassung, dass mit Rücksicht auf die Erfahrungen der Überlebenden des Völkermordes Romanes nicht an Außenstehende im staatlichen Bildungssystem vermittelt werden soll. Ein entsprechender Sprachunterricht ist im staatlichen Schulsystem nicht vorgesehen.

Stiftung für das sorbische Volk

Die Stiftung für das sorbische Volk soll ihm eine weitgehend selbstbestimmte Gestaltung seiner Belange bei finanzieller Förderung durch den Bund und die beiden Länder Brandenburg und Freistaat Sachsen ermöglichen. Sitz der Stiftung ist Bautzen, mit einer Außenstelle in Cottbus und drei Regionalbüros.

Zweck der Stiftung ist es, die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu pflegen. Unterstützt werden u. a.: - das seit 1952 bestehende Sorbische National- Ensemble - das Deutsch-Sorbische Volkstheater, das Sorbische Museum Bautzen, das Wendische Museum Cottbus, der Domowina- Verlag, in dem sorbische Bücher, Zeitungen wie die obersorbische Tageszeitung "Serbske Nowiny" und die niedersorbische Wochenzeitung "Nowy casnik" sowie Zeitschriften herausgegeben werden, -das Sorbische Institut in Bautzen; es widmet sich der sorbischen Sprache, Geschichte, Kunst und Kultur.

Zweisprachiger Unterricht

In Sachsen und Brandenburg gibt es in Gebieten, in denen Sorben leben, Schulen mit zweisprachigem Unterricht (Sorbisch und Deutsch) und Schulen, an denen Sorbisch als Fremdsprache gelehrt wird. Für jüngere Kinder bestehen in beiden Ländern mehrere sorbische Kindergärten. Der bundeslandübergreifende Sorbische Schulverein e. V. hat zudem das Projekt WITAJ (sorbisch für Willkommen) zur zweisprachigen Betreuung und Ausbildung an Kindergärten und Schulen ins Leben gerufen. Dabei sollen Kinder die sorbische Sprache nicht wie eine Fremdsprache, sondern wie eine weitere Muttersprache in einem sorbischsprachigen Umfeld erwerben.

Erste schriftliche Zeugnisse

Die Anfänge des schriftlichen Gebrauchs der sorbischen Sprache fallen in die Zeit der Reformation. Aus der Zeit davor existieren nur vereinzelte Zeugnisse, so die Magdeburger Glossen aus dem 12. Jahrhundert oder der Bautzener Bürgereid um 1500. Die ersten umfangreicheren schriftlichen Überlieferungen in sorbiinscher Sprache waren Übersetzungen religiöser Texte. Zu den ältesten Schriftstücken gehören die Übersetzung des Neuen Testaments von Mik³awš Jakubica aus dem 16. Jahrhundert, eine Handschrift mit Kirchenliedern (Gregorius 1593) und eine Übersetzung des Kleinen Katechismus von Luther (Warichius 1595). Das erste gedruckte sorbische Buch war das Wendische Gesangbuch mit Katechismus von Albin Moller im Jahr 1574.

Für das Land Brandenburg und den Freistaat Sachsen sind Schutz und Förderung des Sorbischen nicht nur im Schulwesen und bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen, sondern auch in der Verwaltung, vor Gericht und im öffentlichen Verkehrsraum ein wichtiges Anliegen.

Die Lage der deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel-und Osteuropa

Den deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion gehören heute noch schätzungsweise rd. 1,2 Millionen Menschen an, davon ca. 500.000 in Russland, ca. 300.000 in Polen und ca. 180.000 in Kasachstan.

Vor dem Hintergrund der Mitverantwortung Deutschlands für das Schicksal, das die deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion in unmittelbarer Folge des 2. Weltkrieges erlitten haben, ist es der Bundesregierung bis heute ein wichtiges Anliegen, diese Menschen bei der Bewältigung ihres besonderen Kriegsfolgenschicksals zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die deutschen Minderheiten in der ehemaligen Sowjetunion, die durch Vertreibung und Verbannung, Unterdrückung und Repression besonders betroffen waren.

Selbst nach der allmählichen Lockerung der staatlichen Zwangsmaßnahmen ab 1955 waren die deutschen Minderheiten dort weiterhin Anfeindungen und Repressionen ausgesetzt. Eine grundlegende Änderung ergab sich erst nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Ab diesem Zeitpunkt war es der Bundesregierung möglich, den deutschen Minderheiten die dringend notwendige Hilfe in größerem Umfang zu gewähren. Wer nach Deutschland ausreisen will und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann seitdem hier dauerhaft Aufnahme finden. Diejenigen, die in den Herkunftsgebieten bleiben wollen, können dort die notwendige Unterstützung erhalten.

Seit 1989 fanden ca. 2,2 Mio. Angehörige der deutschen Minderheiten mit ihren Familienanangehörigen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion dauerhaft Aufnahme in Deutschland (siehe auch Aufnahme von Spätaussiedlern nach dem BVFG).

Die Lage der deutschen Minderheiten in den MOE-Staaten sowie den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion hat sich nach der politischen Wende 1989/90 in Abhängigkeit von den politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich, aber grundsätzlich positiv entwickelt. Als Gründe dafür ist u.a dafür zu nennen: eine Reihe von bilateralen Verträgen und Abkommen zugunsten der Minderheiten, die Minderheitenpolitik des Europarates mit dem Rahmenübereinkommen und der Sprachencharta, eine neue Aufgeschlossenheit der Heimatstaaten gegenüber ihren Minderheiten, die zum Teil in nationalen Schutzgesetzen und entsprechender aktiver Minderheitenpolitik ihren Niederschlag findet und die Politik der deutschen Seite zugunsten der deutschen Minderheiten.

Galt es zunächst, den Deutschen in den Herkunftsgebieten in erster Linie eine wirtschaftliche Lebensperspektive zu eröffnen, so konnten die Förderschwerpunkte entsprechend den politischen Entwicklungen fortwährend angepasst werden.

Die Bindung an die deutsche Sprache und die dauerhafte Sicherung ihrer kulturellen Identität behalten für die Angehörigen der deutschen Minderheit dabei ihre essentielle Bedeutung. Neben der Verbesserung ihrer Lebens- und Zukunftsperspektiven fördert die Bundesregierung daher Maßnahmen zur Wahrung und Stärkung ihrer Identität. Sie unterstützt den Aufbau gut organisierter und zukunftsfähiger Selbstverwaltungen, mit denen die jeweilige deutsche Minderheit die Möglichkeit erhält, die Gesellschaft ihres Landes aktiv in ihrem Sinne mitzugestalten. Eine selbstbewusste und in ihrer Identität gefestigte Minderheit kann zudem die vielfältigen kulturellen und zivilgesellschaftlichen Bindungen zwischen den Herkunftsstaaten und Deutschland in vielfacher Hinsicht beleben und stärken.

Heute bietet die jeweilige deutsche Minderheit als bikulturelles Bindeglied eigener Prägung besondere Chancen zur Entwicklung kultureller Brücken und Netzwerke innerhalb der Europäischen Union und zur Entwicklung zivilgesellschaftlicher Verbindungen in die GUS-Länder. Die Schaffung der Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser völkerverbindenden Funktion ist ein wichtiges Ziel der Politik der Bundesregierung zur Förderung der deutschen Minderheit in diesen Ländern.

Die Einbindung der deutschen Minderheit in ein Konzept Europäischer Minderheitenpolitik ist daneben von besonderer Bedeutung. Vorbildcharakter hat dabei die Förderung der deutschen Minderheit in Dänemark (siehe auch oben Deutsche Volksgruppe in Dänemark), die gemeinsam mit dem dänischen Staat und dem Land Schleswig-Holstein erfolgt. Durch die frühzeitig als Daueraufgabe anerkannte Förderung ist es dort gelungen, stabile Strukturen aufzubauen, mit deren Hilfe die deutsche Minderheit ein hohes Sprachniveau erzielen und eine wirksame politische Partizipation erreichen konnte.

Die den jeweiligen Herkunftsländern angepasste deutsche Minderheitenpolitik soll die deutschen Minderheiten in die Lage versetzen, ihre hervorgehobene Funktion als Brückenbauer im vereinten Europa wahrnehmen zu können. Die konkreten Hilfsmaßnahmen werden in regelmäßigen Sitzungen der zwischenstaatlichen Regierungskommissionen mit Vertretern der russischen, rumänischen, kasachischen, kirgisischen und usbekischen Regierung vereinbart.

Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland betrachtet sich - anders als in einigen anderen Staaten - nicht als nationale Minderheit, sondern als Glaubensgemeinschaft!
(Quelle: BMI)

Autor: VHSt

HBZ · 12/2017
 
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