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Die wichtigsten Neuerungen
Neue Steuerregeln und Gesetzesänderungen für 2018
Zum Jahreswechsel gab es einige Neuerungen. So verlangt das Finanzamt keine Belege mehr - die 10-jährige Aufbewahrungspflicht bleibt davon allerdings unberührt. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen kurz vor.
Kredite unabhängig von der Restschuldversicherung
Künftig müssen Kreditverträge und Restschuldversicherungen getrennt voneinander angeboten und verkauft werden. Zudem wird das Widerrufsrecht ausgeweitet: Eine Woche nach Abschluss muss der Versicherer erneut in Schriftform auf das Widerrufsrecht aufmerksam machen.
Keine Mehrkosten bei Kreditkartenzahlung und geringere Haftungsgrenze
Für Kreditkartenzahlungen dürfen die Vertragspartner keine gesonderten Aufschläge für die Zahlung mit Kreditkarten verlangen. Auch Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Verfahren dürfen mit keinen zusätzlichen Gebühren belastet werden. Bei Kreditkartenmissbrauch sinkt der Haftungsbetrag, den Kunden selbst tragen müssen, von bisher 150 Euro auf 50 Euro.
Neuerungen bei Investmentfonds und im Wertpapiergeschäft
Künftig gilt für Fonds (ausgenommen reine Rentenfonds) ein Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent. Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen unterliegen der Abgeltungssteuer, sind aber teilweise freigestellt. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach der Art des Fonds.
Mehr Förderung für alle Riester-Sparer und Abfindungen bei kleinen Riester-Renten
Seit Beginn des neuen Jahres beträgt die Grundzulage 175 Euro statt 154 Euro. Die Kinderzulagen haben sich nicht verändert. Sparer mit geringem Riester-Rentenanspruch haben nun die Wahl zwischen einer monatlichen Rente und einer Abfindung in Form einer Einmalzahlung. Alle neuen Riester-Produkte enthalten zudem die Wahlmöglichkeit, ob die Abfindung zu Beginn der Auszahlungsphase oder im, steuerlich meist günstigeren, Folgejahr ausbezahlt werden soll.
Höhere Grenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
Beruflich genutzte Gegenstände können im Steuerjahr der Anschaffung steuerlich nun mit 800 Euro bzw. 925 Euro brutto steuerlich geltend gemacht werden. Bisher galt hier ein Betrag von 410 Euro und überschüssige Beträge mussten über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Autor: VHSt, Quelle: Bundesfinanzministerium
HBZ · 01/2018
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