Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg
Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst
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Rangordnung
Protokollarische Rangfragen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt.
Die Anwendung starrer Rangordnungen würde der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht werden. Im Übrigen verfügen auch andere Nationen nicht über offizielle Ranglisten.
Hinsichtlich der Rangfolge der Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich jedoch im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:
- Bundespräsidentin oder Bundespräsident
- Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
- Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
- Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
- Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Bei staatlichen Veranstaltungen werden die Ehrengäste aus Staat, Politik und Gesellschaft protokollarisch platziert. Zu beachten ist dabei: eine ausgewogene Berücksichtigung der Repräsentanten von Legislative, Exekutive, Judikative und der im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien (horizontale Ausgewogenheit); eine angemessene Berücksichtigung der Repräsentanten aus Bund, Ländern und Gemeinden (vertikale Ausgewogenheit).
Platzieren bedeutet aber auch: Erfassen des Gesamtzusammenhangs der jeweiligen Veranstaltung. Dabei ist beispielsweise zu berücksichtigen, wer der Einladende ist, auf wessen "Territorium" (Land, Kreis, Stadt, Gemeinde etc.), aus welchem Anlass und in welchen räumlichen Gegebenheiten die jeweilige Veranstaltung stattfindet. Platzierungen haben immer auch auf die Rahmenbedingungen des konkreten Anlasses Rücksicht zu nehmen.
Grundsätzlich ist die Einhaltung der Rangfolge zu beachten, sie ist aber nicht der einzige Maßstab. Daneben sind auch Sprachkenntnisse (bei ausländischen Gästen), eventuell bestehende persönliche Bekanntschaften oder Interessen und Neigungen der Gäste zu berücksichtigen. Flexibilität, Augenmaß und Takt sind gefragt - und nicht Schematismus oder Prinzipienreiterei.
Autor: VHSt
HBZ · 01/2018
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