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Jahresbericht 2018 des Rechnungshofes

Überteuerte Flüchtlingsunterkünfte und zu große Friedhöfe

In seinem Jahresbericht 2018 veröffentlicht der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg erneut und trotz der 2015 eingeführten doppelten staatlichen Buchführung ("Doppik") eine Vielzahl an Feststellungen, Beanstandungen und Vorschlägen, die zum Teil bereits von den geprüften Stellen aufgegriffen bzw. umgesetzt worden sind. Der Rechnungshof fordert u. a.:

Eine organisatorische Zusammenführung der Friedhöfe

Auf dem Stadtgebiet befinden sich derzeit 896 Hektar gewidmete Friedhofsfläche, was einem Richtwert von 5 m² je Einwohner entspricht. Die Hamburger Friedhöfe AöR (HF) halten hingegen 1,25 m² je Einwohner für ausreichend. Daraus errechnet sich ein Flächenüberhang von 660 Hektar. Eine organisatorische Zusammenführung aller staatlichen Friedhöfe bei der HF ist zuletzt infolge des Widerstandes der Bezirksversammlungen Altona und Bergedorf unterblieben, obwohl diese für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft wäre. Zudem ist die Gesamtkostendeckung der bezirklichen Friedhöfe durch die Bestattungsgebühren nicht nachgewiesen und Unterhaltung und Pflege sind nicht bedarfsgerecht ausfinanziert.

Das Ausschöpfen von Erlöspotenzialen öffentlicher Kultureinrichtungen

Staatstheater, Museumsstiftungen und Deichtorhallen schöpfen ihre Erlöspotenziale noch nicht aus. Zwei Staatstheater haben ihre Eintrittspreise innerhalb von sechs Jahren nur ein- bzw. zweimal erhöht. Zudem ist auch der Anteil der Besucher mit vollem Eintritt auf unter 50 Prozent gesunken. Bei einigen Museen erreichte der durchschnittliche Erlös je volljährigem Besucher nicht einmal die Hälfte des regulären Eintrittspreises. Die Einrichtungen und ihre Aufsichtsgremien müssen sich daher künftig stärker mit Fragen der Eintrittspreisgestaltung befassen. Mängel bei der Erlöserzielung zeigten sich auch bei der Vermietung und Verpachtung von Gastronomieflächen und dem Betrieb eigener Shops.

Eine Weiterentwicklung des Mieter-Vermieter-Modells

Das vom Senat für den Bau und die Bewirtschaftung von öffentlich genutzten Gebäuden eingeführte Mieter-Vermieter-Modell (MVM) erzielt zwar ein kostenstabiles, aber nicht unbedingt kostengünstiges Bauen. Günstige Mieten konnten bisher nicht erzielt werden. Insbesondere Fehler bei der Kalkulation des sogenannten "garantierten Maximalpreises" führten zu überhöhten Kostenansätzen und Mietpreisangeboten. Der Rechnungshof hat jedoch anerkannt, dass sich die Prozesse des MVM noch etablieren und die beteiligten Akteure in ihre Rollen hineinwachsen müssen.

Mehr Transparenz und Einzelveranschlagung bei Baumaßnahmen

Obwohl der Grundsatz der Einzelveranschlagung gilt, wurden weiterhin Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von 1,8 Mrd. Euro in Investitionsprogrammen veranschlagt. Damit wird der Bürgerschaft die Möglichkeit genommen, ihr Budgetbewilligungsrecht sachgerecht auszuüben. Mängel stellte der Rechnungshof auch bei der konkreten Einzelveranschlagung einer Baumaßnahme fest, beispielsweise bei der Qualität der Kostenermittlung. Ein Beispiel für unterbliebene Einzelveranschlagung und Intransparenz ist die Baumaßnahme Harburger Hafenschleuse: Für die Maßnahme wurden im Jahr 2010 Gesamtbaukosten von 11,8 Mio. Euro geplant. Die tatsächlichen Gesamtbaukosten stiegen um rund 160 Prozent auf 31 Mio. Euro.

Angemessenheitsvorgaben bei Flüchtlingsunterkünften

Für die Unterbringung Asylbegehrender in Erstaufnahmeeinrichtungen hat Hamburg 173 Mio. Euro in 2015 und 360 Mio. Euro in 2016 aufgewendet. Die Stadt hat seit 2013 ihre Ziele im Aufbau von Unterbringungskapazitäten nicht erreicht und musste daher angesichts hoher Zuzugszahlen auch auf Provisorien wie beispielsweise Baumarkthallen zurückgreifen. Den Verträgen mit den Betreibern fehlten konkrete Vorgaben zur Angemessenheit des Personal- und Mitteleinsatzes. Hilfsorganisationen erhielten zudem teilweise Kostenerstattungen, die bereits über Gemeinkostenzuschläge vergütet waren. Durch Personalmangel wurden Auszahlungen auch sehr hoher Beträge faktisch ungeprüft angeordnet. Eine Stichprobenprüfung ergab, dass mehr als 90 Prozent der Rechnungen kassenrechtliche Mängel aufwiesen. "Der Rechnungshof hat dabei berücksichtigt, dass die Flüchtlingskrise die Verwaltung vor sehr große Herausforderungen gestellt hat und dass es ihr trotz der sehr hohen Zugangszahlen gelungen ist, alle Asylbegehrenden unterzubringen", lenkt er Präsident des Rechnungshofes, Dr. Stefan Schulz, ein. Die Behörde soll bereits mit der nachträglichen Kontrolle aller Abrechnungen sowie der Geltendmachung möglicher Rückforderungen begonnen haben.

Zentralisierung des IT-Einsatzes in den Kultureinrichtungen

Sicherheitsmängel im IT-Betrieb von Kultureinrichtungen verursachen in einigen Einrichtungen das Risiko des totalen Datenverlusts. Eine Zentralisierung der bisher weitgehend dezentralen IT-Verwaltung würde Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit verbessern. Die festgestellten Mängel belegen Steuerungsdefizite durch die Behörde für Kultur und Medien (BKM). Dies steht nicht im Einklang mit den von der BKM in ihrer eCulture Agenda 2020 selbst gesteckten Zielen und birgt die Gefahr, dass Investitionsprojekte wie die Digitalisierung von Kulturgütern scheitern.

Autor: VHSt (Quelle: Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, Pressemitteilung)
Fotos: Rechnungshof Hamburg / Bertram Solcher

HBZ · 04/2018
 
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