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Null-Prozent-Finanzierungen

Gutes Angebot oder Schritt für Schritt in die Schuldenfalle?

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) informiert über Risiken des Finanzierungsmodells in einer neuen Verbraucherinformation.

Einkaufen auf Pump, dazu eine Ratenzahlung für null Prozent Zinsen. Das klingt auf den ersten Blick verlockend. Spart man doch vermeintlich auf diese Weise gegenüber dem Barkauf. Viele Einzelhändler werben mit solchen Finanzierungsangeboten und sehen darin ein wirkungsvolles Instrument, um den Umsatz anzukurbeln. Insbesondere junge Leute greifen bei diesen Angeboten gerne zu und kaufen sich heute schon, was sie sich eigentlich erst "übermorgen" leisten können. Dabei gilt es aber, den Überblick über den eigenen finanziellen Spielraum zu behalten, vor allem, wenn verschiedene Kredite gleichzeitig bedient werden müssen. Nachfolgende Ausführungen können dabei eine erste Hilfestellung bieten und sollen einige beachtenswerte Aspekte aufzeigen.

Die Null-Prozent-Finanzierung: Was ist das eigentlich?

Wenn Sie überlegen, eine bestimmte Anschaffung im Wege der Null-Prozent-Finanzierung zu tätigen, ist es gut zu wissen, worum es sich dabei - rechtlich betrachtet - überhaupt handelt.

Wie bei jedem anderen Einkauf schliessen Kunde und Händler (Verkäufer) einen Kauf-vertrag. Als Besonderheit kommt hier aber hinzu, dass Sie als Kunde zudem einen weiteren Vertrag - nämlich den Ratenkreditvertrag - mit einer Bank abschliessen, um den gesamten Kaufpreis oder einen Teil davon zu finanzieren. Dadurch werden Sie zum Kreditnehmer.

Die Bank wird überwiegend von Seiten des Händlers ausgewählt. Nach Abschluss des Kreditvertrages erhält der Händler den finanzierten Kaufpreis in der Regel direkt von der Bank. Der Kreditvertrag zwischen der Bank und dem Kunden ist zumeist mit einer festen Laufzeit verbunden (dem Tilgungszeitraum) und zudem oftmals abhängig von einer Mindestkaufsumme.

Im Unterschied zu einem "normalen" Kredit fallen keine Zinsen an. Kann es bei einer Null-Prozent-Finanzierung überhaupt Nachteile geben?

Grundsätzlich ist es nicht von Nachteil, wenn geplante Anschaffungen mit einer solchen Finanzierungsart realisiert werden können. Auf einige Aspekte sollten Sie aber dennoch Acht geben:

  • Untersuchen Sie, ob es sich bei der Ware, die Sie anschaffen möchten, um ein objektiv günstiges Angebot handelt.
  • Lassen Sie sich durch ein auf den ersten Blick attraktives Finanzierungsangebot nicht blindlinks zum Spontankauf animieren! Vergleichen Sie Kaufpreise verschiedener Anbieter miteinander! Ist der Preis für die Ware nämlich höher als bei anderen Anbietern, so erscheint das vermeintlich gute Angebot der Null-Prozent-Finanzierung gleich in einem anderen Licht und ist vielleicht doch gar nicht so günstig. Oftmals ist das Angebot einer Null-Prozent-Finanzierung zudem an eine Mindestkaufsumme geknüpft.
  • Wenn Sie auch in der Lage sind, den Kaufpreis ohne Kreditaufnahme zu zahlen, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihnen gegebenenfalls ein Preisnachlass im Barzahlungsfall gewährt würde.
  • Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung können vereinzelt extra Kosten anfallen. Erkundigen Sie sich deshalb nach etwaigen (Neben-) Kosten und lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte! Sind Sie unsicher in Hinblick auf die Zulässigkeit eventueller Kosten, können Sie sich auch bei zur Rechtsauskunft befugten Personen bzw. Stellen Rat holen.
  • Beachten Sie hierzu auch, dass bei Werbung für einen Kreditvertrag die Kosten eines Kredits nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung gegebenenfalls mit angegeben werden müssen. Liegt ein Verstoss dagegen vor, haben beispielsweise Verbraucherzentralen die Möglichkeit gegen das Unternehmen vorzugehen.
  • Von Banken wird oftmals der zusätzliche Abschluss einer Restschuldversicherung angeboten. Für diese fallen separate Kosten an. Eine derartige Versicherung ist dazu gedacht, in eng umgrenzten Fallgestaltungen einzuspringen, wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann (je nach vertraglicher Ausgestaltung beispielsweise im Fall des Versterbens des Kredit-nehmers). Hierbei sollten Sie kritisch prüfen, ob eine solche Versicherung für Sie und Ihre persönliche Situation sinnvoll ist und Kosten und Nutzen in einem für Sie angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
  • Beachten Sie bitte, dass im Falle einer zinsund kostenfreien Kreditgewährung grundsätzlich kein Widerrufsrecht gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders verhält es sich bei entgeltlichen Verbraucherkreditverträgen, aber auch dabei gibt es Ausnahmen.

In Hinblick auf die Frage, wie man sich vom Kreditvertrag gegebenenfalls lösen könnte, macht es ausserdem Sinn, sich auch die Bestimmungen des entsprechenden Vertrags vor dem Vertragsschluss genau anzuschauen!

Generell gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben!

Egal wie gut das Finanzierungsangebot auch sein mag, vergessen Sie nicht, Ihre persönliche finanzielle Situation eingehend in den Blick zu nehmen. Der Einkauf ohne gleich "Geld auf den Tisch" legen zu müssen, entbindet niemanden davon, zu bewerten, ob er sich die Anschaffung auch tatsächlich wird leisten können. Wenn Sie für die Tilgung der Kreditraten zum Beispiel Ihren Dispositionskredit in Anspruch nehmen, kann es wirklich teuer werden.

Geraten Sie in Zahlungsverzug, können auch Kosten anfallen. So kann die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen bestehen. Informieren Sie sich genau, welche Folgen eine verspätete Ratenzahlung für Sie hätte und unter welchen Bedingungen die Bank das Darlehen auch kündigen könnte. Letzteres kann möglich sein, wenn Sie mehrere Raten trotz Fristsetzung nicht gezahlt haben. Hierbei kommt es aber massgeblich auf die Bestimmungen im Kleingedruckten an! Im Kündigungsfall wird dann in der Regel der gesamte Restbetrag auf einmal fällig. Auch kann eine Meldung an die Schufa erfolgen.

Wissenswertes zu Vor- und Nachteilen von Null-Prozent-Finanzierungen steht auf der Kundenschutzseite der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz unter der Adresse www.hamburg.de/kundenschutz zur Verfügung. Dort sind auch entsprechende Informationsblätter zum Download zu finden.

Autor: VHSt

HBZ · 06/2014
 
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