Konsulatsstadt Hamburg
Internationalität als Markenzeichen
In diesem Auftakt zu unserer neuen HBZ-Serie 'Konsulatsstadt Hamburg' befassen wir uns mit den General- und Honorarkonsulaten in der Hansestadt und der damit verbundenen Rolle Hamburgs als norddeutschem Knotenpunkt für bilaterale Beziehungen, länderübergreifende Verwaltungsstelle sowie Standort für Kulturaustausch, Diplomatie und Handelsbeziehungen.
Symbolhafte Entwicklung
Der Aufstieg Hamburgs unter dem Einfluss der Hanse und der späteren Strukturanpassungen für einen globalen Handel unterlagen einer enormen Dynamik. Diese Entwicklungen verhalfen der Hansestadt nicht nur zur wirtschaftlichen Monopolstellung in der Region, sondern begründeten auch ihren internationalen Ruf als Tor zur Welt. Die Tradition dieser Wahrnehmung begann bereits im Jahr 1570 mit der Eröffnung des Generalkonsulats von Österreich. Neun Jahre später, im Jahr 1579, folgte die Vertretung Frankreichs. Erst in den Jahren 1625 und 1626 öffneten weitere Konsulate in Form der Niederlande und Spanien. Zwischen 1630 und 1658 folgten Schweden, das Vereinigte Königreich, Dänemark und Portugal. Erst 1709 kam das nächste Konsulat in Form des Generalkonsulats Russlands hinzu und 1793 folgten die Vereinigten Staaten. Zuletzt nahmen das Honorarkonsulat von Armenien und das Generalkonsulat des Kosovos im Jahr 2019 ihren Betrieb auf. Heute haben hier 99 Staaten aus fünf Kontinenten Konsulate, was Hamburgs globalen Stellenwert verdeutlicht und unsere Hansestadt nach New York und Hongkong zum drittgrößten Konsularstandort der Welt macht.
Aufgabenfelder der Konsulate
Ein Konsulat ist eine Auslandsvertretung, also eine dauerhafte Einrichtung nach den völkerrechtlichen Bestimmungen, die einen souveränen Staat repräsentiert. Anders als die Botschaften, die übergeordnet auf Landesebene fungieren und ausschließlich für die diplomatisch-politischen Belange des zu vertretenden Staates zuständig sind, weisen Konsulate einen regional begrenzten Handlungsrahmen auf und sind eine erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger des Gastlandes. Das wesentliche Aufgabenfeld liegt im Rechts- und Amtswesen.
Die konsularischen Amtsgeschäfte übernehmen dabei Behördenfunktionen des Entsendelandes, stellen vergleichbar mit einem Notar notwendige Dokumente aus und sind stellvertretende Ausführungsorgane der Gerichtsbarkeit des jeweiligen Staates. Auch wenn Konsulate nicht direkt politische Aufgaben erfüllen, sind sie doch wichtiger Bestandteil der kulturellen Zusammenarbeit, haben eine weitreichende Funktion in der öffentlichen Wahrnehmung und sind mitverantwortlich für die Außenwirtschaftsförderung.
Generalkonsul, Konsul oder Honorarkonsul
In der Strukturausrichtung steht den Generalkonsulaten oder auch ordentlichen beruflichen Konsulaten ein Diplomat aus dem Entsendestaat vor. Bei einem Honorarkonsulat wird diese Aufgabe von einem ehrenamtlichen Vorsteher übernommen, der nicht selten Bürger des Gastgeberlandes ist, allerdings über weitreichende Kontakte zu dem Staat verfügt, den er vertritt. Wie weit die Zuständigkeitsbezirke reichen, ist von Konsulat zu Konsulat unterschiedlich. Während einige ausschließlich für Hamburg zuständig sind, gehören bei anderen auch Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern dazu.
Präsentation und Außenwirkung
Ist die Wahl zur Führung eines Konsulats getroffen, so wird dem Konsul beim Beginn seiner Tätigkeit das Exequatur ausgestellt. Diese Erlaubnis ist die offizielle Befugnis zur Ausübung all seiner Konsulatsfunktionen im Sinne des Entsendestaates. Der Rahmen für eine solche Befähigung wird zumeist in einem Festakt begangen, zu dem auch Vertreter des Gastgeberlandes, also im Falle Hamburgs der Erste Bürgermeister und die Präsidentin der Hamburger Bürgerschaft, wie auch andere wichtige Personen geladen sind.
Der Doyen als Mittler
Der Doyen wird aus der Mitte des Konsularischen Korps gewählt und hat das höchste protokollarische Amt innerhalb des Korps inne. Dieser aus dem Französischen übernommene Begriff bedeutet so viel wie Dekan, also "Ältester". Der Doyen bündelt als Sprecher die Interessen aller konsularischen Vertretungen und vertritt diese nach außen. Seit dem 1. Oktober 2020 hat Kristijan Tušek, der Generalkonsul der Republik Kroatien, diese Funktion in Hamburg übernommen. Der Doyen oder die Doyenne ist ein wichtiger Vermittler zwischen den Regierungen der norddeutschen Bundesländer und allen Konsulinnen und Konsuln. Außerdem gehört eine Vielzahl von repräsentativen Aktivitäten zu den Aufgaben.
Die "Visitenkarten" ihrer Länder
Neben dem Kontakt mit den Verantwortlichen des Gastgeberlandes oder dem Standort der Vertretung ist die Außenwirkung des konsularischen Handlungsrahmens von großer Bedeutung. In Hamburg wird diesem Aspekt einmal im Jahr Rechnung getragen: In der langen Nacht der Konsulate öffnen die Auslandsvertretungen normalerweise im Mai ihre Türen für alle Hamburger Bürger, die einen interessanten Einblick in den Tätigkeitsbereich eines Konsulats erhalten. In einem bunten Veranstaltungsprogramm, das zumeist aus Ausstellungen, informativen Vorträgen, Musik- und Tanzaufführungen sowie der Präsentation von landestypischen Künsten, Handwerkserzeugnissen oder kulinarischen Besonderheiten besteht, gibt es normalerweise einiges zu entdecken. Während der Corona-Pandemie müssen wir auf all dies leider verzichten.
Im nächsten Teil der Serie 'Konsulatsstadt Hamburg' geben wir Ihnen Einblicke in das Generalkonsulat der USA.
Bildergalerie
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Autor: VHSt
Quellen: Hamburgische Bürgerschaft, hamburg.de, Auswärtiges Amt, Senatskanzlei Hamburg, Konsulate.de
Fotos: Konsularisches Korps: Senatskanzlei Hamburg, Französisches Konsulat: © Institut français Hambourg; Generalkonsulat der USA © Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika; Honorarkonsulat von Großbritannien © Honorarkonsulat des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland; Russisches Generalkonsulat © Generalkonsulat der Russischen Föderation; Japanisches Generalkonsulat © Generalkonsulat von Japan; Italienisches Honorarkonsulat © Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Türkisches Generalkonsulat © Generalkonsulat der Republik Türkei; Südafrikanisches Honorarkonsulat © Honorarkonsulat der Republik Südafrika; Griechisches Generalkonsulat © Generalkonsulat der Hellenischen Republik; Indisches Generalkonsulat © Generalkonsulat der Republik Indien
HBZ · 05/2021
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