Neues Angebot
Anwaltliche Erstberatung für Beamte und Angestellte
Der VHSt hebt sein Beratungsangebot im Bereich des Beamtenrechts und des Rechts von Angestellten im öffentlichen Dienst auf eine neue Stufe: Seit dem 1. Juni 2023 steht die Kanzlei von Harten - Rechtsanwälte den Mitgliedern des Vereins für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung zur Verfügung.
Eine Mindestdauer der Mitgliedschaft ist für die Inanspruchnahme der Beratung nicht erforderlich. Der Bedarf daran ist also ein guter Grund, in den Verein einzutreten, denn für eine anwaltliche Erstberatung können ansonsten Kosten bis zu 200 Euro anfallen.
Der Vorstand freut sich sehr darüber, mit der Kanzlei von Harten einen kompetenten Partner gefunden zu haben, um Sie als Mitglied des Vereins durch eine gute Beratung zu unterstützen. Damit Sie einen Eindruck von unserem neuen Partner gewinnen können, haben wir Rechtsanwalt Einar von Harten gebeten, einiges über sich und die Tätigkeit der Kanzlei zu erzählen.
Sehr geehrte Mitglieder und Interessierte,
als Inhaber der Kanzlei von Harten - Rechtsanwälte freue ich mich, Ihnen künftig mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Meine Rechtsanwaltskanzlei besteht zurzeit aus zwei Rechtsanwälten, meinem angestellten Rechtsanwalt Herrn Martin Richter und mir. Ich selbst bin seit mehreren Jahrzehnten als Rechtsanwalt in Hamburg tätig und als solcher Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Schon während meiner Ausbildung habe ich mich auf das Verwaltungsrecht und darin insbesondere auf das Beamtenrecht sowie das Recht von Angestellten im öffentlichen Dienst konzentriert. Darüber hinaus bin ich auch noch im Kirchenrecht tätig. Mein Mitarbeiter Martin Richter ist seit drei Jahren als Rechtsanwalt tätig und beschäftigt sich ebenfalls im Wesentlichen mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Beamtenrecht sowie dem Recht von Angestellten im öffentlichen Dienst.
In unserer Tätigkeit decken wir Ihr gesamtes Arbeits- und Ruhestandsleben ab: von Streitigkeiten über die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe, der Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit über Beförderung, Beurteilung, Versetzung, Umsetzung, Besoldung, amtsangemessene Beschäftigung, unfreiwillige oder freiwillige Versetzung in den Ruhestand, Auseinandersetzungen über Fragen der Beihilfe sowie Nebentätigkeiten im Ruhestand bis hin zu Fragen der Hinterbliebenenversorgung. Natürlich hat uns auch das Thema amtsangemessene Alimentation in den letzten Jahren viel beschäftigt. Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist zusätzlich zu den genannten Feldern auch das Thema der korrekten Eingruppierung von Bedeutung, in dem wir ebenfalls erfahren sind.
Dabei lege ich Wert darauf, dass sich unsere Beratung und Vertretung nicht nur auf juristische Fragestellungen beschränkt, sondern die Gesamtheit der Anliegen unserer Auftraggeber in Blick genommen wird. Unser vorrangiges Ziel ist nicht, die von uns Beratenen in einen Rechtsstreit zu führen, sondern Sie bei der Lösung der Frage zu unterstützen, die sich Ihnen stellt.
Idealerweise läuft eine Beratung dazu so ab, dass das Mitglied zunächst eine Sachverhaltsschilderung zusammen mit den zugehörigen Unterlagen per E-Mail einreicht. Diese Unterlagen werden dann vor der Beratung durch uns ausgewertet. Anschließend erfolgt ein Besprechungstermin, der persönlich, telefonisch oder auch als Videotermin durchgeführt werden kann. In dem Besprechungstermin geben wir Ihnen eine rechtliche Einschätzung zu der von Ihnen aufgeworfenen Problematik und teilen Ihnen, falls erforderlich, eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens mit. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Tätigkeit im Anschluss an die Beratung hinsichtlich der Kosten zwischen Ihnen und mir individuell abzustimmen ist. Jeder kostenauslösende Schritt, der über die vom Verein übernommene Erstberatung hinausgeht, würde aber natürlich vorher mit Ihnen besprochen werden.
Abschließend möchte ich anmerken, dass ich mich auf die Zusammenarbeit freue und hoffe, möglichst viele von Ihnen kennenzulernen und Ihnen hilfreiche Rechtsberatung geben zu können.
Einar von Harten
- Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verwaltungsrecht
VON HARTEN - RECHTSANWÄLTE
Mönckebergstraße 17 · 20095 Hamburg
Tel.: 040 35 10 21 20 · Kanzlei@von-harten.de
Autor: Einar von Harten
Fotos: © Kanzlei von Harten - Rechtsanwälte
HBZ · 07/2023
Weitere Artikel aus der Rubrik "Top-Themen":
Das Hamburg-Rätsel
Auf welchem Gebäude thront diese Weltkugel?
Liebe Leserin und lieber Leser, mit unserem Hamburg-Rätsel können Sie testen, wie gut Sie Hamburg kennen. ...HBZ · 1/2024
Aufgeblättert: Buchtipp
Fußball-Ikone: 'Uns Uwe'
Uwe als Buttje mit Lederball, Uwe auf Schneeboden im Stadion Rothenbaum, Uwe im Nationaldress, Uwe beim Autogrammschreiben, Uwe mit 'Vadder' Erwin, Mutter Anny und Schwes ...HBZ · 1/2024
Geschichten aus Hamburgs Geschichte
Das Wappentier
Die Alsterschwäne symbolisieren seit Jahrhunderten Hamburgs Unabhängigkeit. ...HBZ · 1/2024
VHSt Literaturkurs Frühjahr 2024
Exilliteratur. Von Südfrankreich nach Amerika
Im neuen Jahr starten wir mit einem Klassiker der Exilliteratur: Anna Seghers Transit (1944). ...HBZ · 1/2024
Ihr Recht in der Praxis
Höhergruppierung von Tarifangestellten
Einige von Ihnen haben die kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder des VHSt bei der Kanzlei von Harten bereits wahrgenommen und uns sehr positive R&uum ...HBZ · 1/2024
Entstehung und Zwischenbilanz
Der neue Hamburg Service vor Ort
Schlechte Nachrichten schreckten 2016 den rot-grünen Senat auf: 'Kundenzentren laufen Mitarbeiter weg', titelte eine Zeitung, 'Keine Termine mehr für Bür ...HBZ · 1/2024



