Reform des Vergabegesetzes
Tariftreue als Vergabekriterium
Der Senat hat im April eine Reform des Vergabegesetzes beschlossen und für die offizielle Verbändeanhörung freigegeben.
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte festsetzen soll, die Unternehmen im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Aufträgen an ihre Beschäftigten zahlen müssen. Der Senat muss alle zwei Jahre die Höhe der in den Verordnungen festgelegten, die Tariflöhne als Grundlage nehmenden Mindestentgelte überprüfen.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärt: "Hamburg schreibt jährlich Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Volumen von 340 Mio. Euro aus. Mit den geplanten Änderungen des Hamburger Vergabegesetzes nutzen wir die rechtlichen Handlungsspielräume insbesondere, um eine gerechte Entlohnung im Rahmen der Durchführung öffentlicher Aufträge zu gewährleisten - ein Einstieg in echte Tariftreue-Regelungen auch bei uns in Hamburg. Unsere Erwartung ist damit im Grundsatz klar: Wer öffentliche Aufträge will, soll nach Tarif bezahlen!"
Zugleich soll das Vergaberecht durch die geplanten Reformen effizienter werden: Die Beschaffungsstellen der Stadt werden auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert. Flankierend sieht das Gesetz vor, dass bis zum Erreichen eines Wertes von 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren stattfindet.
Autor: VHSt
HBZ · 05/2023
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