VHSt - Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
 
Aktuelle Ausgabe
Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg

Das Mitgliedermagazin

Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst

 

Mitglied werden

Profitieren Sie von der Mitgliedschaft im VHSt. Einfach ausdrucken und ausgefüllt an uns senden.

 

BESONDERE VERANSTALTUNGEN


 

Verwaltung aktuell

Feuerwerksverbot

Keine Böller und Raketen an der Binnenalster

Die Karte der Binnenalster mit dem betroffenen Gebiet. Foto: Karte der Feuerwerksverbotszone: © Polizei Hamburg
Die Karte der Binnenalster mit dem betroffenen Gebiet. Foto: Karte der Feuerwerksverbotszone: © Polizei Hamburg
Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster verboten.

Das Verbot, das am 31. Dezember 2019 um 18 Uhr in Kraft tritt und bis zum 1. Januar 2020 um 1 Uhr gilt, umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände. Eine Ausnahme sind harmlose Gegenstände wie Knallerbsen oder Wunderkerzen. Das betroffene Gebiet erstreckt sich auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke und Ballindamm.

Laut der Hamburger Polizei war insbesondere im Bereich der Binnenalster in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Besucherzahl zu Silvester zu beobachten. Im vergangenen Jahr waren es etwa 10.000 Menschen, die teilweise dicht gedrängt standen, darunter viele Familien mit Kindern. Immer wieder kam es in diesem Bereich durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen. Besucher und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.

Zu diesem Jahreswechsel werden die Einsatzkräfte der Polizei verstärkt im Bereich der Binnenalster präsent sein und ein besonderes Augenmerk auf den Innenstadtbereich legen. Angetroffene Personen werden zunächst auf das Mitführverbot angesprochen. Sollten sie verbotene Feuerwerkskörper mitführen, werden sie aufgefordert, die Verbotszone zu verlassen. Bei Uneinsichtigkeit werden die Feuerwerkskörper sichergestellt, Platzverweise ausgesprochen und durchgesetzt. Nach dem Jahreswechsel wird die Polizei Hamburg die Erfahrungen mit dem erstmaligen Verbot auswerten und dann entscheiden, ob zum Jahreswechsel 2020/2021 Veränderungen vorgenommen werden.

HBZ · 01/2020
 
Weitere Meldungen:

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Vielfalt macht uns stärker

Allein ist man stark, gemeinsam ist man stärker: Die sieben Hamburger Bezirksämter haben mit den Religionsgemeinschaften sowie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Ak...
HBZ · 5/2024
 

Wohngeldreform

Wohngeldanträge wieder in den Bezirksämtern

Am 1. April 2023 trat die große Wohngeld-Plus-Reform des Bundes in Kraft....
HBZ · 5/2024
 

Müllverwertungsanlage Borsigstraße

Fernwärme aus Abfällen

Noch mehr klimafreundliche Fernwärme für Hamburg aus Abfällen der Stadt, und dies zu stabilen Preisen...
HBZ · 5/2024
 

FHH-Bike

Dienstfahrradleasing-Angebot ausgeweitet

Ab sofort wird das Dienstfahrradleasing ("FHH-Bike") in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister JobRad auf alle Beschäftigten der Stadt ausgeweitet und ermöglicht ...
HBZ · 5/2024
 

Grundschulen mit Rekordschülerzahl

Rund 97 Prozent starten an ihrer Erstwunschschule

Nach den Sommerferien werden 17.570 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler eingeschult....
HBZ · 5/2024
 

Neue Schulsenatorin

Ksenija Bekeris folgt auf Ties Rabe

Am 17. Januar ernannte Hamburgs Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher die bisherige Abgeordnete Ksenija Bekeris zur neuen Senatorin....
HBZ · 3/2024
 
 
 
 

TOP