Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg
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Baukulturelles Erbe
100 Jahre Hamburger Denkmalschutzgesetz
Am 1. Januar 1921 trat das Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft und gibt seit nunmehr hundert Jahren einen wichtigen Rahmen vor, in dem die Stadt nachhaltig entwickelt und das baukulturelle Erbe der Stadt bewahrt wird.
Der historische Beschluss der Hamburger Bürgerschaft war ein Meilenstein für die Entwicklung der Stadt, der maßgeblich auf die Initiative engagierter Bürger zurückgeht. Oberstes Ziel des Denkmalschutzes ist, historische Bau-, Garten- und Bodendenkmale als Zeugen vergangener Lebensweisen dauerhaft zu erhalten.
Dem Hamburger Denkmalschutzgesetz ging ein langes Werben engagierter Bürger beziehungsweise Wissenschaftler voraus. Hervorzuheben sind hier Alfred Lichtwark (ehemaliger Direktor der Hamburger Kunsthalle) und Justus Brinckmann (Gründungsdirektor des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg). Brinckmanns Mitarbeiter und späterer Leiter der Denkmalschutzbehörde des Hamburger Senats, Richard Stettiner, führte die Arbeit Brinckmanns nach dessen Tod fort und wurde Ende 1920 zum ersten Denkmalpfleger Hamburgs ernannt. Auf Basis seiner Denkschrift und seines Engagements entstand das Hamburger Denkmalschutzgesetz. Die ersten Denkmäler, die nach diesem Gesetz geschützt wurden, waren die Kirchen und Friedhöfe der Vier- und Marschlande. Heute umfasst die Denkmalliste ca. 12.300 Objekt- und ca. 3.000 Bodendenkmäler.
HBZ · 02/2021
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