Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg
Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst
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Neuer Lärmaktionsplan
Einführung von Tempo 30 nachts und Ruhezonen
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Der neue Lärmaktionsplan sieht u. a. an bestimmten Straßenabschnitten Tempo-30-Regelungen vor. Foto: © Hamburg Messe und Congress GmbH/Hamburg Marketing GmbH |
In einer Metropole wie Hamburg stehen die Mobilitätserfordernisse und -bedürfnisse sowie der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in komplexen Wechselwirkungen miteinander.
Die Entwicklung der festgesetzten Maßnahmen wurde gutachterlich begleitet und bedurfte einer intensiven behördenübergreifenden Abstimmung, da effektive Verkehrslärmschutzmaßnahmen erhebliche Einschränkungen des motorisierten Verkehrs erfordern. Ein endgültiger Beschluss der Lärmaktionsplanung durch den Senat soll bis Ende 2021 erfolgen.
Zu den Maßnahmenschwerpunkten des neuen Lärmaktionsplans gehört u. a. die Einführung von Tempo-30-Zonen an Straßenabschnitten mit einer erhöhten Lärmbelastung, ab Mitte 2022 an 20 Straßenabschnitten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie ab 2024 an weiteren 65 Straßenabschnitten. An sechs bereits in der Lärmkartierung 2017 identifizierten Lärmbrennpunkten wurde zwischenzeitlich bereits Tempo 30 teilweise ganztags angeordnet. Alle zuvor genannten Straßenabschnitte sind in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes, die auch Teil des Busliniennetzes sind.
Der Erhalt von 50 vorhandenen leisen Bereichen durch die Festsetzung von Ruhigen Gebieten als Erholungspunkte ist ein weiterer Schwerpunkt. Ergänzend werden 26 kleinere, in der Regel innerstädtische Gebiete als Ruheinseln gekennzeichnet. Diese erfüllen zwar nicht die strengen Anforderungen Ruhiger Gebiete, werden aber mit der Aufnahme in den Lärmaktionsplan in ihrer Bedeutung gestärkt.
Wie schon in den Vorjahren sind auch Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms ein Schwerpunkt. Mit der Umsetzung des 21-Punkte-Plans, der restriktiven Handhabung der Verspätungsregelung und der Gewinnabschöpfung bei Verstößen gegen die Nachtflugregeln wurden zielführende Maßnahmen etabliert. Zudem fördern der Flughafen Hamburg und die Umweltbehörde über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus freiwillig passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, für die von der Umweltbehörde 1,5 Millionen Euro bereitgestellt wurden.
HBZ · 07/2021
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