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Novelle des Telekommunikationsgesetzes
Mehr Kundenrechte bei Internet und Telefon
Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft und bringt etliche Verbesserungen der Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen.
Darunter sind:
- Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite
- Entschädigungen bei kompletten Telefon- und Internetausfällen, sofern der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behebt
- kürzere Kündigungsfristen
- Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden, müssen durch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Textform (z. B. via E-Mail) bestätigt werden, wenn ihnen vor Vertragsschluss keine Vertragszusammenfassung bereitgestellt wurde
Eine Verschlechterung für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen die neue Regelung für Glasfaseranschlüsse: Danach müssen im Zweifel alle Mieterinnen und Mieter für einen Glasfaseranschluss des Hauses bezahlen, auch wenn sie ihn nicht selbst nutzen. Auch das theoretische "Recht auf schnelles Internet" ist noch verbesserungsfähig, da im Gesetz eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert, fehlt.
HBZ · 01/2022
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