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Neue Eckpunkte der Wohnraumförderung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hat im Jahr 2022 Förderungen für den Neubau von 1.884 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt.

Zusammen mit Modernisierungen, Bindungsankäufen und -verlängerungen wurden Förderungen für 3.742 Wohnungen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen auf den Weg gebracht. Fertiggestellt wurden 2.430 sozial gebundene Neubauwohnungen.

Ende Januar beschloss der Senat neue Eckpunkte der Wohnraumförderung. Sie reagieren auf die dramatisch erhöhten Baupreise und den ansteigenden Zinsmarkt. So will der Senat auch zukünftig den Bau von mindestens 3.000 geförderten Neubauwohnungen sowie rund 10.000 geförderte Modernisierungen und mindestens 1.200 Bindungen im Bestand pro Jahr ermöglichen. Mit den neuen Eckpunkten der Wohnraumförderprogramme kann die IFB Hamburg insgesamt Förderbarwerte von 740 Millionen Euro für das Jahr 2023 und 779 Millionen Euro für 2024 vergeben.

In der Neubauförderung soll ein Ausgleich von 12 Prozent höher kalkulierten Baukosten auch im Jahr 2023 die Wirtschaftlichkeit geförderter Wohnungsbauvorhaben gewährleisten. Um im öffentlich geförderten Wohnungsbau Finanzierungssicherheit zu schaffen, kann mit dem IFB-Förderdarlehen der gesamte Fremdkapitalbedarf mit einem langfristig günstigen Zinssatz gedeckt werden, der für die Bindungslaufzeit fixiert ist. Die Anfangsmieten für neu geförderte Wohnungen steigen nur um 0,10 Euro / qm im Monat, im 1. Förderweg auf 7,00 Euro / qm monatlich, im 2. Förderweg auf 9,10 Euro / qm Wohnfläche.

In der Modernisierungsförderung sollen neue Programme und mehr Haushaltsmittel die Modernisierung von 10.000 Wohnungen im Jahr 2023 und 13.000 Wohnungen in 2024 ermöglichen. Auch hier wird die Förderung als Ausgleich für gestiegene Baukosten um 12 Prozent erhöht. Bei energetischen Modernisierungen wird die Förderintensität pro Wohnung angehoben, um den finanziellen Anreiz für Energieeffizienzmaßnahmen und Klimaschutz weiter zu steigern. Ein neues Zuschussprogramm für geringinvestive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung soll kurzfristig eine Einsparung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen erreichen und neben dem Klimaschutz auch Eigentümern und Mietern bei der Bewältigung der Energiekrise helfen.

HBZ · 03/2023
 
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