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Anwaltliche Erstberatung für Beamte und Angestellte

Oben: Einar von Harten, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, unten: Rechtsanwalt Martin Richter, Fotos: Kanzlei von Harten
Oben: Einar von Harten, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, unten: Rechtsanwalt Martin Richter, Fotos: Kanzlei von Harten
Der VHSt hebt sein Beratungsangebot im Bereich des Beamtenrechts und des Rechts von Angestellten im öffentlichen Dienst auf eine neue Stufe: Seit dem 1. Juni 2023 steht die Kanzlei von Harten - Rechtsanwälte den Mitgliedern des Vereins für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung zur Verfügung.

Mitglieder mit einem Beratungsbedürfnis müssen dafür im Vereinsbüro lediglich einen Berechtigungsschein anfordern (Gebühr 10 Euro). Mit diesem können Sie sich dann mit ihrem Anliegen direkt an die Kanzlei von Harten wenden und mit deren Sekretariat einen Beratungstermin vereinbaren.

Eine Mindestdauer der Mitgliedschaft ist für die Inanspruchnahme der Beratung nicht erforderlich. Der Bedarf daran ist also ein guter Grund, in den Verein einzutreten, denn für eine anwaltliche Erstberatung können ansonsten Kosten bis zu 200 Euro anfallen.

Der Vorstand freut sich sehr darüber, mit der Kanzlei von Harten einen kompetenten Partner gefunden zu haben, um Sie als Mitglied des Vereins durch eine gute Beratung zu unterstützen. Damit Sie einen Eindruck von unserem neuen Partner gewinnen können, haben wir Rechtsanwalt Einar von Harten gebeten, einiges über sich und die Tätigkeit der Kanzlei zu erzählen.

Sehr geehrte Mitglieder und Interessierte,

als Inhaber der Kanzlei von Harten - Rechtsanwälte freue ich mich, Ihnen künftig mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Meine Rechtsanwaltskanzlei besteht zurzeit aus zwei Rechtsanwälten, meinem angestellten Rechtsanwalt Herrn Martin Richter und mir. Ich selbst bin seit mehreren Jahrzehnten als Rechtsanwalt in Hamburg tätig und als solcher Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Schon während meiner Ausbildung habe ich mich auf das Verwaltungsrecht und darin insbesondere auf das Beamtenrecht sowie das Recht von Angestellten im öffentlichen Dienst konzentriert. Darüber hinaus bin ich auch noch im Kirchenrecht tätig. Mein Mitarbeiter Martin Richter ist seit drei Jahren als Rechtsanwalt tätig und beschäftigt sich ebenfalls im Wesentlichen mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Beamtenrecht sowie dem Recht von Angestellten im öffentlichen Dienst.

In unserer Tätigkeit decken wir Ihr gesamtes Arbeits- und Ruhestandsleben ab: von Streitigkeiten über die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe, der Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit über Beförderung, Beurteilung, Versetzung, Umsetzung, Besoldung, amtsangemessene Beschäftigung, unfreiwillige oder freiwillige Versetzung in den Ruhestand, Auseinandersetzungen über Fragen der Beihilfe sowie Nebentätigkeiten im Ruhestand bis hin zu Fragen der Hinterbliebenenversorgung. Natürlich hat uns auch das Thema amtsangemessene Alimentation in den letzten Jahren viel beschäftigt. Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist zusätzlich zu den genannten Feldern auch das Thema der korrekten Eingruppierung von Bedeutung, in dem wir ebenfalls erfahren sind.

Dabei lege ich Wert darauf, dass sich unsere Beratung und Vertretung nicht nur auf juristische Fragestellungen beschränkt, sondern die Gesamtheit der Anliegen unserer Auftraggeber in Blick genommen wird. Unser vorrangiges Ziel ist nicht, die von uns Beratenen in einen Rechtsstreit zu führen, sondern Sie bei der Lösung der Frage zu unterstützen, die sich Ihnen stellt.

Idealerweise läuft eine Beratung dazu so ab, dass das Mitglied zunächst eine Sachverhaltsschilderung zusammen mit den zugehörigen Unterlagen per E-Mail einreicht. Diese Unterlagen werden dann vor der Beratung durch uns ausgewertet. Anschließend erfolgt ein Besprechungstermin, der persönlich, telefonisch oder auch als Videotermin durchgeführt werden kann. In dem Besprechungstermin geben wir Ihnen eine rechtliche Einschätzung zu der von Ihnen aufgeworfenen Problematik und teilen Ihnen, falls erforderlich, eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens mit. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Tätigkeit im Anschluss an die Beratung hinsichtlich der Kosten zwischen Ihnen und mir individuell abzustimmen ist. Jeder kostenauslösende Schritt, der über die vom Verein übernommene Erstberatung hinausgeht, würde aber natürlich vorher mit Ihnen besprochen werden.

Abschließend möchte ich anmerken, dass ich mich auf die Zusammenarbeit freue und hoffe, möglichst viele von Ihnen kennenzulernen und Ihnen hilfreiche Rechtsberatung geben zu können.

Einar von Harten
- Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verwaltungsrecht

VON HARTEN - RECHTSANWÄLTE

Mönckebergstraße 17 · 20095 Hamburg
Tel.: 040 35 10 21 20 · Kanzlei@von-harten.de


Autor: Einar von Harten
Fotos: (c) Kanzlei von Harten - Rechtsanwälte

HBZ · 07/2023
 
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