Titelfoto: ©
Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst
Profitieren Sie von der Mitgliedschaft im VHSt.
Einfach ausdrucken und ausgefüllt an uns senden.
Verein Hamburgischer Staatsbeamten r. V. – Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
Was Sie bei uns finden werden:
- Umfangreiches Beratungsangebot: Recht von Beamt:innen und Tarifbeschäftigten, z. B. Laufbahnrecht, Versetzung, Umsetzung, Beförderung, Beurteilung, Beihilfe, Ruhestand und Hinterbliebenenversorgung; Zusatzversorgung; Lohn- und Einkommenssteuer; Familien- und Erbrecht
- monatliche Treffen und gemeinsame Aktivitäten von Stadtteil- und Freizeitgruppen, z. B. Gymnastik, Literaturkreis, Yoga, Kegeln, Englisch, Canasta, Singen, Tagesausflüge, Führungen oder Besichtigungen
- Vorträge zu Themen aus der Praxis des öffentlichen Dienstes oder aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen
- Vergünstigungen für die vereinseigenen Ferienwohnungen in St. Peter-Ording
- Nutzung der Räumlichkeiten des Vereins für Treffen, Veranstaltungen, Arbeitsgruppen etc.
- 6 Ausgaben jährlich des Mitgliedermagazins HBZ mit exklusiven Beiträgen, aktuellen Informationen und Angeboten
Der Verein ist überparteilich und wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 42,– € jährlich
Neue VHSt-Mitglieder
... sind herzlich willkommen! Der Mindestbeitrag beträgt 42 Euro pro Jahr und kann freiwillig erhöht werden. Das Beitrittsformular steht
hier als PDF zum Download bereit. Drucken Sie es aus und senden Sie es ausgefüllt per Post an uns. Oder besuchen Sie uns in unserem Vereinsbüro! Wir buchen den Mitgliedsbeitrag von 42,– jährlich, jeweils am 1. Januar eines Jahres von Ihrem Konto ab. Es kann auch direkt über den rechts abgebildeten QR-Code abgerufen werden oder Sie füllen das untenstehende Online-Mitgliedsformular aus.
VHSt Online-Mitgliedsformular
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum VHSt - Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst. Gleichzeitig ermächtige ich den Verein widerruflich, die von mir zu entrichtenden Beiträge einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.