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Streifzüge durch (fast) 150 Jahre VHSt

Bürger zweiter Klasse?

Schopenstehl vor der Karlsburg, Foto: (c) Bildarchiv Hamburg (Postkarte ohne Nachweis, BA7278)
Schopenstehl vor der Karlsburg, Foto: (c) Bildarchiv Hamburg (Postkarte ohne Nachweis, BA7278)

Zwei kurze Blicke aus dem Fenster des Büros des Vereins Hamburgischer Staatsbeamten reichen, um bequem die Rathausstraße zu erfassen:

Links hinauf bis zum Speersort zwischen St. Petri und Domplatz, rechts hinunter bis zum Bürgerschaftsflügel des Rathauses. Vor bald 120 Jahren wäre dies ein Premiumplatz fürs bunte Treiben einer zunächst weitgehend friedlichen Demonstration gewesen. Zehntausende strömten seit 18:30 Uhr zwischen Jungfernstieg und Petrikirche zusammen, denn die Zugänge zum Rathausmarkt waren von rund 250 Beamten abgeriegelt. Gegen 20 Uhr hätte man allerdings aus dem ersten Stock verfolgen können, mit welcher Brutalität berittene Polizisten mit gezogenem Säbel die Menge auseinandertrieben, um die Rathausstraße befehlsgemäß zu räumen.

Zwei Seiten einer Medaille?


Der 17. Januar 1906, an dem in Hamburg um die 80.000 Fabrik-, Werft-, Speicher-, Bau- und Hafenarbeiter sowie Besatzungen der Alsterschiffe mittags ihre Arbeit niederlegten, sollte in Deutschlands Geschichte eingehen als Tag des ersten politischen Generalstreiks - und wegen der heftigen Ausschreitungen mit Verletzten und Toten am Schopenstehl leider auch als blutgetränkter "Roter Mittwoch". Dabei war das zentrale Ziel der Straßenproteste das Rathaus, in dem an diesem Abend die Bürgerschaft über eine neue Wahlgesetzvorlage debattierte. Ihr Clou lag in einem Zwei-Klassen-Wahlrecht. Es bedeutete für den größten, 'nichtbesitzenden' Teil der Hamburger Bevölkerung den Ausschluss von der erst zehn Jahre zuvor zaghaft gewährten politischen Mitgestaltung, während es einem geringen Teil das Schlupfloch zur längst ersehnten (Standes-) Vertretung in der Bürgerschaft bot, wie sie der Verein Hamburgischer Staatsbeamten seit einem Vierteljahrhundert nachdrücklich gefordert hatte.

Artikel 36


Ausgangspunkt für den dritten Tauchgang sind die Wahlbestimmungen der Hamburger Verfassung von 1860. Vom aktiven Wahlrecht zur Bürgerschaft waren nach Artikel 31 unter anderem diejenigen ausgeschlossen, "welche sich in Straf- oder Untersuchungshaft befinden" und "über deren Vermögen Concurs ausgebrochen ist". Passiv wählbar waren nach Artikel 32 die Männer, die das aktive Wahlrecht besaßen - sofern sie das 30. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz oder Geschäftsbetrieb in Hamburg hatten. Wer gewählt wurde, war im Rahmen der Selbstverwaltung laut Artikel 34 zur Annahme des Mandats verpflichtet. Wer es ausschlug, riskierte den Verlust seines Bürgerrechts. Zu einer Zeit, als es in Hamburg noch kein geregeltes Berufsbeamtentum gab, verfügte Artikel 36 außerdem: "Besoldete öffentliche Angestellte, deren amtliche oder dienstliche Functionen ihren ausschließlichen Geschäftsberuf bilden, sind zur Bürgerschaft nicht wählbar." Davon ausgenommen waren nur Richter und Geistliche aller Konfessionen sowie die Professoren des Akademischen Gymnasiums.

Deklassiert?


Im Klartext: Bis 1896, als die bis dahin noch immer laiengeprägte Verwaltungsstruktur Hamburgs professionalisiert werden sollte, war die Lage der staatlich Beschäftigten prekär. Und zwar nicht allein wegen der knappen Kündigungsfrist oder fehlenden rechtlichen Anspruchs auf Pension. Sie waren außerdem nicht befugt, ihre Interessen parlamentarisch selbst zu vertreten. Neben Forderungen nach Gehaltsregulierung, Disziplinarordnung, Laufbahnregelung und Pensionsgesetz war daher ein Hauptziel der seit 1879 im VHSt organisierten Staatsbeamten die Erlangung des passiven Wahlrechts. Eine erste Petition dazu brachte der Verein 1883/84 ein, andere Gruppierungen legten nach. Die ,Deklassierung' wurde in Artikeln der Allgemeinen Beamten-Zeitung, der Vorgängerin der HBZ, immer wieder angeprangert: "Will man also die Verwaltungsbeamten nicht mit den Zuchthäuslern und Bankerotteuren auf eine Stufe stellen", hieß es beispielsweise 1891 in Anspielung auf Artikel 31, "dann gewähre man ihnen das passive Wahlrecht zur Bürgerschaft".1

Reform des Bürgerrechts


Das Reformpaket von 1896 begründete in Hamburg ein Berufsbeamtentum - und es regelte den Zugang zur Staatsangehörigkeit neu, denn die Selbstverwaltung begann in eine bedrohliche Schieflage zu geraten: Im Vergleich zum explodierenden Bevölkerungswachstum war die Zahl der "Bürger" gesunken. Das waren diejenigen, die finanziell in der Lage und bereit waren, das Bürgerrecht per Extragebühr zu erwerben. Das wiederum verpflichtete zur ehrenamtlichen Teilnahme an Verwaltung und Regierung. Doch das war zeitaufwendig. Während die Arbeiterschaft und die sie vertretende Sozialdemokratie im Sinne der Teilhabe so sehr nach dem Bürgerstatus strebten, hatte er für die Schichten an politischem Wert und Attraktivität eingebüßt, die ihn als lästige Bürde empfanden und sich freiwillig seiner entledigten, um nicht zu Verwaltungsdiensten herangezogen zu werden. Das konnte so nicht weitergehen.

Gleiche Pflichten - gleiche Rechte


Als Erstes fiel die Gebühr: Damit ermöglichte das neue Gesetz nun auch Arbeitern und Kleinbürgern die Beantragung des Bürgerrechts. Die Besserverdienenden hingegen wurden fortan zu dessen beeideten Erwerb verpflichtet. Sofern sie mindestens seit drei Jahren den Betrag von jährlich 2.000 Mark Einkommen versteuerten, fielen darunter auch die Beamten. Da aber politische Rechte einhergingen mit staatsbürgerlichen Pflichten, tat sich hier ein Paradox auf. Curt Hey (1872-1947), langjähriges Vorstandsmitglied des VHSt und Herausgeber der HBZ brachte das 1903 in einer Streitschrift für das passive Wahlrecht der Beamten auf folgende Formel: Es ginge doch nicht an, dass "ein wegen Pflichtverletzung entlassener Beamter in seiner Stellung fällt und gleichzeitig in seinem Wahlrecht steigt".2 Nach dem rechtlichen Grundsatz, dass gleiche Pflichten gleiche Rechte bedingten, seien Beamte in den bürgerlichen Rechten gleichzustellen. Wie in Bremen oder Lübeck verdienten auch sie in der Hamburger Bürgerschaft eine ihrem Berufsstand entsprechende ,sachverständige Vertretung' in Form des passiven Wahlrechts. Dafür setzten sich bald alle inzwischen begründeten berufsbezogenen Beamtenorganisationen in einer Art Aktionsbündnis ein - ihr gemeinsames Vorgehen koordinierte im dritten Jahrzehnt seines Bestehens und Wirkens der VHSt.

Bescherung


Heiligabend 1905 bescherte den Stadtstaat mit einer Senatsvorlage, die bewusst krasse Ungerechtigkeiten installierte. Im Fadenkreuz war die Hamburger Sozialdemokratie. Sie hatte aufgrund des liberalen Reichswahlrechts seit Jahren schon alle drei Reichstagssitze in Berlin für sich gewinnen können. Ihr wachsender Einfluss sollte nun wenigstens in der Bürgerschaft gestoppt werden - 1904 gehörten ihr ganze 13 (von insgesamt 160) Abgeordneten an. Die Regierung schlug ein Zwei-Klassen-Wahlrecht vor, das die Wählerschaft per Einkommensgrenze mit verwinkelten Rechenzügen und nach dem Motto "divide et impera" (teile, um zu herrschen) in neue Gruppen teilte. Hier kommen die Beamten ins Spiel, denn die plötzliche Gewährung des passiven Wahlrechts scheint weniger Ergebnis von Gerechtigkeitserwägungen. Hinter der Entscheidung stand das Kalkül, dass vor allem die unteren und mittleren Bediensteten eher den eigenen Standesvertretern ihre Stimme geben würden statt, wie früher, der Sozialdemokratie. Vor diesem Hintergrund handelt es sich sehr wohl um zwei Seiten einer Medaille: Der Gewinn der Einen sollte zu Lasten der Anderen gehen.

Wahlrechtsraub


Doch die Rechnung der verharrenden Kräfte ging nur teilweise auf. Für die Bürgerschaft wurde der Tiefpunkt parlamentarischer Kultur zum Beginn einer modernen Politisierung und demokratischen Entwicklung. Noch am 28. Februar 1906 verabschiedete sie zwar das skandalöse Gesetz trotz der eingangs skizzierten, noch nie dagewesenen Protestbewegung. Aber nach der Wahl 1907 saßen im hamburgischen Landesparlament nicht nur Abgeordnete der alten Fraktionen, sondern auch solche einer neuen Partei, die sich aus Protest gegen den ,Wahlrechtsraub' zu den Vereinigten Liberalen zusammengetan hatten.

Auch die SPD konnte wider Erwarten ihre Fraktion verstärken. Und erstmals wurden vier beamtete Interessenvertreter gewählt, darunter besagter Hey und Friedrich Meht (1853-1929), seit 1897 Schatzmeister des VHSt, die von nun an eine politische Stimme hatten. Der Verein aber zog sich vorerst unter dem Vorsitz von Gymnasialdirektor Wilhelm Wegehaupt (1845-1917) zugunsten der anderen, stärker politisierten Beamtenorganisationen aus der berufsständischen Interessenvertretung zurück, sein Kerngeschäft waren wieder die Selbsthilfeeinrichtungen. Das änderte sich erst im Kriegsjahr 1917 mit der Wahl von Meht zum Ersten Vorsitzenden.

Tischglocke des Präsidenten, Foto: (c) Stiftung Historische Museen Hamburg
Tischglocke des Präsidenten, Foto: (c) Stiftung Historische Museen Hamburg

Fundstück: Tischglocke des Präsidenten


Im Museum für Hamburgische Geschichte wird ein Instrument verwahrt, das, gleichsam als Symbol für politische Teilhabe, in den Ohren derer erklang, die redeberechtigt zum Parlament zugelassen waren. Es wurde Siegmund Hinrichsen (1841-1902) anlässlich des Umzugs in das neue Hamburger Rathaus 1897 von seiner Fraktion der Linken (Vertreter des alten Mittelstandes) überreicht.

Der Lehrersohn Hinrichsen war Bankier, Präses der Handelskammer (1889-1891), seit 1871 Mitglied der Bürgerschaft und ab 1892 ihr Präsident. Seine silberne Tischglocke läutete 1901 noch dem ersten Sozialdemokraten in der Bürgerschaft - die seit 1907 eintretenden Beamten-Abgeordneten aber konnten sie nicht mehr hören: Inmitten einer Bürgerschaftssitzung ereilte ihn im Jahr 1902 der Tod. Die Querelen um den ,Wahlrechtsraub' blieben dem musterhaften Verhandlungsleiter somit erspart. Wie oft er wohl in den hitzigen Debatten mit ihr zur Ordnung hätte klingeln müssen ...

1 Allgemeine Beamtenzeitung, Nr. 6 (1894), S. 1.
2 Carl Hey: Das passive Wahlrecht zur hamburgischen Bürgerschaft und die Beamten. Eine Streitschrift für die politische Gleichberechtigung des Beamtenstandes. Hamburg 1903, S. 7.


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Autor: Myriam Isabell Richter

HBZ · 01/2026
 
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