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Freiwillige Gesellschaftsdienste

FSJ, FÖJ und BFD

FSJ Kultur, Einsatzfeld: Kostümwerkstätten, Foto: (c) Henriette Pogoda
FSJ Kultur, Einsatzfeld: Kostümwerkstätten, Foto: (c) Henriette Pogoda

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) geben jungen Erwachsenen persönliche und berufliche Orientierung sowie die Möglichkeit, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen.

Für Ältere und alle, die keinen FSJ- oder FÖJ-Platz ergattern konnten, gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die Ursprünge des Freiwilligendienstes liegen 70 Jahre zurück und der Zulauf wächst stetig.

Von der Kircheninitiative zum bundesweiten Erfolgsmodell

Die ursprüngliche Idee zu einem freiwilligen Jahr stammt von einer Diakonie in Bayern. Sie wollte 1954 die weibliche katholische Jugend dazu bewegen, sich gegen ein Taschengeld und Verpflegung in der Kranken- und Altenpflege zu engagieren - ein Novum, das 1961 bundesweit als Freiwilliges Soziales Jahr umgesetzt wurde.

Im 1964 verabschiedeten "Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres" wurden die Rahmenbedingungen des FSJ festgeschrieben. Es regelte u. a. die Einsatzbereiche, die Zulassungsvoraussetzungen für Träger und die Altersgrenze für Freiwillige von 18 bis 26 Jahren. Zusätzlich wurden die Voraussetzungen für weitere Seminare, pädagogische Begleitung, Sonderregelungen, Vergütungen und Sozialversicherungsabgaben definiert. Durch das Gesetz sollte u. a. vermieden werden, dass die Freiwilligen schlechter als Auszubildende gestellt sind und ihre Arbeit reguläre Arbeitsplätze ersetzt.

Einführung des FÖJ und neuer Einsatzbereiche

Nachdem das FSJ eine stetig steigende Zahl von Teilnehmern und Trägern verzeichnete, wurde es 1993 dahingehend novelliert, dass es auch im Ausland geleistet werden kann. Gleichzeitig wurde das "Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres" verabschiedet, das nun auch ein FÖJ ermöglichte. Anstatt in sozialen Einrichtungen wird der Dienst im FÖJ in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Tierschutz, Umweltbildung, ökologische Landwirtschaft oder in der nachhaltigen Entwicklung geleistet. Drei Jahre später wurde auch auf europäischer Ebene ein Freiwilligendienst (EFD) eingeführt, der Jugendlichen bis zu 30 Jahren offen steht und Soziales, Jugend, Umwelt und Kultur abdeckt.

In den nächsten Jahren wurden FSJ und FÖJ kontinuierlich erweitert und die Dauer von ursprünglich einem Jahr auf sechs bis zwölf Monate festgesetzt. In einigen Einsatzbereichen und -stellen sind auch 18 Monate möglich. Die Altersgrenzen wurden flexibler und das Mindestalter durch die Vollendung der Vollzeitschulpflicht ersetzt. Das Einsatzspektrum wurde um die Bereiche Sport (FSJ Sport) und Kultur (FSJ Kultur) erweitert, was einen regelrechten Ansturm zur Folge hatte. Auf eine FSJ-Stelle gibt es nun mindestens drei Bewerber. 2008 wurden das FSJ-Gesetz und FÖJ-Gesetz in dem "Jugendfreiwilligendienstgesetz" (JFDG) zusammengelegt. Darüber hinaus gelten die jeweiligen Gesetze und Richtlinien des Bundeslandes sowie die vertraglichen Regelungen des dort anerkannten Trägers und dessen angeschlossener Einsatzstelle.

Eine Freiwillige leistet ihr FSJ Kultur in der Öffentlichkeitsarbeit, Foto: (c) Freiwilligendienste Kultur und Bildung/BKJ
Eine Freiwillige leistet ihr FSJ Kultur in der Öffentlichkeitsarbeit, Foto: (c) Freiwilligendienste Kultur und Bildung/BKJ

FSJ Kultur in Hamburg

Die Liste der Einsatzplätze für ein FSJ Kultur ist lang: Theater, Museen, Veranstaltungszentren und Stiftungen beteiligen sich ebenso wie Schulen und zahlreiche eingetragene Kunst- und Kulturvereine und Initiativen. Auf der Bühne des altehrwürdigen Thalia Theaters beispielsweise begleitete eine junge Freiwillige die Neuinszenierung von Arthur Millers "Blick von der Brücke" und dokumentierte in ihrem Videoblog ihre Zusammenarbeit mit dem Theaterkollegium. Besondere mediale Aufmerksamkeit durch einen NDR-Beitrag erfuhr das FSJ Kultur eines jungen Schulabgängers, der seinen Dienst in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme leistete. Er dokumentierte im Verlauf seiner Tätigkeit Schriftstücke von NS-Verbrechern und stellte in Zusammenarbeit mit Hinterbliebenen von Opfern der Naziherrschaft Erinnerungsstücke in ein neues Licht.

Aussetzung der Wehrpflicht und Startschuss des BFD

Als Ersatz für den Zivildienst wurde mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Er dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate und ergänzt die auf Länderebene verantworteten Freiwilligendienste FSJ und FÖJ. Der BFD steht allen Menschen offen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, genauso wie bei FSJ und FÖJ - allerdings gibt es keine Altersbeschränkung. Er umfasst die Einsatzbereiche Soziales, Umwelt- und Naturschutz, Sport, Integration, Kultur und Denkmalpflege, Bildung, Zivil- und Katastrophenschutz.

Quellen: Freiwilligendienste Kultur und Bildung, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), Behörde für Kultur und Medien Hamburg; Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur (LAG) Hamburg; "Fakten zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Freiwilligen Ökologischen Jahr", 2. Juli 2004 Pressemitteilung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

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Autor: Samira Aikas
Fotos: Kostümwerkstätten (c) Henriette Pogoda, Öffentlichkeitsarbeit (c) Freiwilligendienste Kultur und Bildung/BKJ

HBZ · 09/2022
 
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