VHSt - Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
 
Aktuelle Ausgabe
Titelfoto: © Ansicht des Chilehauses (c) stahlpress

Das Mitgliedermagazin

Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst

 

Mitglied werden

Profitieren Sie von der Mitgliedschaft im VHSt. Einfach ausdrucken und ausgefüllt an uns senden.

 

BESONDERE VERANSTALTUNGEN


 

Verwaltung aktuell

Feuerwerksverbot

Keine Böller und Raketen an der Binnenalster

Die Karte der Binnenalster mit dem betroffenen Gebiet. Foto: Karte der Feuerwerksverbotszone: © Polizei Hamburg
Die Karte der Binnenalster mit dem betroffenen Gebiet. Foto: Karte der Feuerwerksverbotszone: © Polizei Hamburg
Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster verboten.

Das Verbot, das am 31. Dezember 2019 um 18 Uhr in Kraft tritt und bis zum 1. Januar 2020 um 1 Uhr gilt, umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände. Eine Ausnahme sind harmlose Gegenstände wie Knallerbsen oder Wunderkerzen. Das betroffene Gebiet erstreckt sich auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke und Ballindamm.

Laut der Hamburger Polizei war insbesondere im Bereich der Binnenalster in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Besucherzahl zu Silvester zu beobachten. Im vergangenen Jahr waren es etwa 10.000 Menschen, die teilweise dicht gedrängt standen, darunter viele Familien mit Kindern. Immer wieder kam es in diesem Bereich durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen. Besucher und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.

Zu diesem Jahreswechsel werden die Einsatzkräfte der Polizei verstärkt im Bereich der Binnenalster präsent sein und ein besonderes Augenmerk auf den Innenstadtbereich legen. Angetroffene Personen werden zunächst auf das Mitführverbot angesprochen. Sollten sie verbotene Feuerwerkskörper mitführen, werden sie aufgefordert, die Verbotszone zu verlassen. Bei Uneinsichtigkeit werden die Feuerwerkskörper sichergestellt, Platzverweise ausgesprochen und durchgesetzt. Nach dem Jahreswechsel wird die Polizei Hamburg die Erfahrungen mit dem erstmaligen Verbot auswerten und dann entscheiden, ob zum Jahreswechsel 2020/2021 Veränderungen vorgenommen werden.

HBZ · 01/2020
 
Weitere Meldungen:

Bezahlkarte

Pilotprojekt zur SocialCard gestartet

Als eines der ersten Bundesländer hat sich Hamburg bereits 2023 mit der Einführung guthabenbasierter Bezahlkarten für Menschen beschäftigt, die Geld au...
HBZ · 3/2024
 

Kinderrechte

Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung nimmt Arbeit auf

Unter Trägerschaft des Diakonischen Werks Hamburg nahm am 15. Februar die Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung der Freien und...
HBZ · 3/2024
 

Verbrauchertipps für Familien

Das Haushaltsbudget sinnvoll einsetzen

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine neue Informationskampagne gestartet....
HBZ · 3/2024
 

Georg Koppmann Preis für Stadtfotografie 2024

Fotoprojekt über Hamburger Flachbauten

Der Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie wurde im Herbst 2018 erstmalig ausgeschrieben und ist mit einem Arbeitsstipendium von 8.000 Euro verbunden...
HBZ · 3/2024
 

Strom- und Gasnetz fusionieren

Energienetz aus einer Hand

Die städtischen Energienetzbetreiber Gasnetz Hamburg GmbH und Stromnetz Hamburg GmbH sollen im Jahr 2024 zu einer spartenübergreifenden Netzgesellschaft fusioniert werden....
HBZ · 1/2024
 

Ehrung zum Jubiläum

100 Jahre Buch- und Kunsthandlung Felix Jud

Am 20. November 1923 gründete der Buchhändler Felix Jud (1899-1985) in den Colonnaden seine 'Hamburger Bücherstube'....
HBZ · 1/2024
 
 
 
 

TOP