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BESONDERE VERANSTALTUNGEN


 

Verwaltung aktuell

Wohnlagemodell

Erste Eckpunkte für neue Grundsteuer

Anders als das künftige Bundesrecht, das stark auf den Bodenwert abstellt, sieht Hamburg ein Wohnlagemodell vor.

Die Bewertung soll künftig anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- beziehungsweise Gebäudefläche erfolgen. Die Äquivalenzzahlen sollen typisierend die Kosten und den Nutzen der nicht durch Beiträge und Gebühren oder andere Steuerarten abgedeckten kommunalen Infrastruktur abbilden.

Künftig sollen unabhängig von ihrer Nutzung Grundstücksflächen mit 0,02 Euro je Quadratmeter und Gebäudeflächen mit 0,40 Euro je Quadratmeter bewertet werden. Im Bereich der Steuermesszahlen ist aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen für Gebäudeflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, eine Begünstigung von 50 Prozent gegenüber Gebäudeflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, vorgesehen. Diese Ursprungsmesszahl für Wohnen von 0,5 wird bei normalen Wohnlagen im Gegensatz zu guten Wohnlagen um eine Ermäßigung von 25 Prozent zusätzlich begünstigt, um Stadtentwicklungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und das Ziel des bezahlbaren Wohnraums zu fördern. Diese als Wohnlagefaktor ausgeprägte Lageermäßigung orientiert sich dabei am bewährten Hamburger Wohnlageverzeichnis. Solange noch keine Wohnlage (zum Beispiel in Neubaugebieten) festgestellt worden ist, wird zunächst von einer normalen Lage ausgegangen und ebenfalls die Ermäßigung verwendet. Im Zuge der Verabschiedung der bundesrechtlichen Grundsteuer wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, gegebenenfalls ein eigenes Modell anzuwenden. Ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer erstmals nach neuem Recht angewendet werden.

Die neuen Regelungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind Anfang 2019 in Kraft getreten. Seitdem steht auch der Onlinedienst zur Verfügung. Die Auswirkungen der neuen Rechtsinstrumente sowie die Erfahrungen mit dem Onlinedienst werden ein wichtiger Schwerpunkt im Wohnraumschutzbericht 2019 sein. Bis Juli 2020 wurden bereits rund 7.200 Wohnraumschutznummern vergeben. Diese hohe Zahl spricht für eine gute Akzeptanz des neuen Systems innerhalb der Bevölkerung.

HBZ · 10/2020
 
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