Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg
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Zehn Jahre Rückkauf der Energienetze
Gewinn für Hamburg und das Klima
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Hamburg: demokratisch kontrollierte Energie- und Wärmeversorgung, Foto: © SK |
Im September 2013 entschieden Hamburgs Bürgerinnen und Bürger, dass die Energienetze für Strom, Gas und Fernwärme wieder in städtischen Besitz übergehen sollten - ein Meilenstein für die städtische Energiepolitik.
Ein Jahrzehnt danach ziehen die zuständigen Behörden und Unternehmen eine positive Bilanz. Die erfolgreiche Umsetzung des Volksentscheids hat eine solide Grundlage für eine nachhaltige, sozial ausgewogene, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energie- und Wärmeversorgung in Hamburg geschaffen.
Beispielhaft äußerte sich Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, wie folgt: "Mit der Entscheidung zur Rekommunalisierung der Energieunternehmen und der Netze hat Hamburg auf ganzer Linie gewonnen. […] Die städtischen Unternehmen führen unter der Kontrolle des Senats energiepolitische Projekte gemeinwohlorientiert durch und müssen keine hohen Renditen für international operierende Konzerne abführen. Im Gegenteil: Die Gewinne und die Wertschöpfung dieser Gesellschaften kommen ganz Hamburg zugute. Wir […] sind mit vielen Projekten bundesweit Vorreiter wie bei der Nutzung von industrieller Abwärme, großindustriellen Wärmepumpen, Power-to-Heat-Anlagen oder der Fernwärmeleitung unter der Elbe. […] Die Hamburger:innen haben beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung weise und zukunftsorientiert entschieden."
Die Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg ist ein Vorbild für eine gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge. Das Modell fördert nicht nur die effektive Umsetzung öffentlicher Aufgaben, sondern unterstützt auch die Verwirklichung wichtiger klimapolitischer Ziele. Durch die Rekommunalisierung behält die Stadt die Kontrolle über die Wertschöpfung und gewährleistet dadurch ihre Ausrichtung am Gemeinwohl. Zudem bietet ein städtischer Fernwärmeanbieter einen wirkungsvollen Schutz vor Preisübertreibungen, da er nicht auf Gewinnmaximierung aus ist.
HBZ · 11/2023
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