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Startchancenprogramm
Bessere Förderung für sozial benachteiligte Kinder
Mit jährlich rund zwei Milliarden Euro, jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern bereitgestellt, sollen ab dem Schuljahr 2024/25 Kinder aus bildungsfernen Familien und Schulen in sozial schwieriger Lage gezielt gefördert werden.
Rund zehn Prozent aller Schulen, Schülerinnen und Schüler sollen erhebliche Unterstützung durch bessere schulische Sozialarbeit, zusätzliche pädagogische Fördermaßnahmen und eine bessere Ausstattung der Schulen sowie beim Schulbau bekommen. Schulsenator Ties Rabe, der zugleich Koordinator der SPD-geführten Kultusministerien ist: "Das Startchancenprogramm ist ein wichtiger Schritt, weil es erstmals schulische Fördermaßnahmen auf sozial benachteiligte Kinder konzentriert. […] Mit dem Programm können wir Hamburgs Schulen in sozial schwieriger Lage jedes Jahr mit zusätzlich 20 Millionen Euro fördern. Wir gehen derzeit davon aus, dass rund 80 Hamburger Schulen von dem Programm profitieren werden."
Aufgrund der unterschiedlichen sozialen Lage der Familien in den Bundesländern richtet sich die Höhe der Fördermittel pro Bundesland abweichend von den üblichen Programmen nach sozialen Rahmenbedingungen wie der Zahl der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und Familien mit Migrationshintergrund sowie in geringerem Umfang nach dem Brutto-Inlandsprodukt der Länder. Innerhalb des jeweiligen Landes werden die Fördermittel dann zielgerichtet auf Schulen und Schülerinnen und Schüler in sozial schwieriger Lage verteilt.
40 Prozent der Fördermittel sollen für den Schulbau und eine bessere Ausstattung der Schulen eingesetzt werden. 30 Prozent gehen in die schulische Sozialarbeit. Weitere 30 Prozent der Mittel fließen in verbesserte pädagogische Angebote, beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren entscheidende Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, sollen 60 Prozent aller Mittel den Grundschulen und 40 Prozent den weiterführenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung gestellt werden.
HBZ · 11/2023
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