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Wohngeldreform
Wohngeldanträge wieder in den Bezirksämtern
Am 1. April 2023 trat die große Wohngeld-Plus-Reform des Bundes in Kraft.
Um die erwartete Zunahme an Wohngeldanträgen abzuarbeiten, wurde bereits zum Dezember 2022 die Zentrale Wohngeldstelle (ZeWo) in der Billstraße in Hamburg Rothenburgsort eingerichtet. Nachdem Hamburg - auch durch die Einrichtung der Zentralen Wohngeldstelle - die Wohngeldreform erfolgreich umgesetzt hat, wurde die ZeWo zum 31. März 2024 geschlossen.
Seit dem 1. April werden alle Wohngeldanträge wieder in den Bezirksämtern bearbeitet. Die über 100 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die ZeWo eingestellt wurden, wechseln nun in die Bezirke. Die derzeit noch offenen Anträge werden automatisch vom zuständigen Bezirksamt weiterbearbeitet. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller müssen hierfür nicht tätig werden. Daneben können Anträge weiterhin online oder per Post an die Dienststelle oder auch bei anderen Hamburger Behörden zur Weiterleitung abgegeben werden.
Hamburg hat die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte nach dem Inkrafttreten der Reform mehr als verdoppelt. Auch künftig werden etwa 1.500 Neuanträge für das Wohngeld im Monat erwartet. Die durchschnittlichen Wohngeldauszahlungen in Hamburg sind von 218 Euro im Jahr 2022 auf derzeit rund 400 Euro gestiegen. Die gesamten Wohngeldauszahlungen (ohne Heizkostenzuschuss) haben sich von rund 38 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 107 Millionen Euro für das Jahr 2023 erhöht. Für 2024 beabsichtigt die Stadt Hamburg etwa 160 Millionen Euro für Wohngeld bereitzustellen.
HBZ · 05/2024
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