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Wirksam gegen Verdrängung
Senat erneuert Umwandlungsverordnung in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung
In Hamburg sind Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung zum Schutz der dort wohnenden Mieterinnen und Mieter genehmigungspflichtig.
Der Senat hat nun die Verlängerung der Umwandlungsverordnung bis Ende 2029 beschlossen. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: "Unser Gesetz gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum ist erst seit gut drei Jahren in Kraft, doch es entfaltet schon jetzt eine große Wirkung: Dort, wo eine Soziale Erhaltungsverordnung greift, sind die Umwandlungszahlen stark rückläufig."
In Hamburg sind derzeit in 13 Gebieten Soziale Erhaltungsverordnungen in Kraft. Dort gilt die jetzt erneuerte Umwandlungsverordnung. Sie führt dazu, dass Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, die oftmals höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich ziehen, dort nicht ohne Genehmigung erfolgen dürfen.
HBZ · 11/2024
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