
Streifzüge durch (fast) 150 Jahre VHSt
Revolutionäre Beamte? Rat und Räte in Hamburg
Der Beamtenrat mit seinen Mitbegründern, Foto: (c) Uwe Schmidt, Helmut Stubbe, Die Beamten und Gewerkschaften, Hamburg 200
Ist ein guter Rat teuer? Kommt drauf an. In Fragen des öffentlichen Dienstes zu Ausbildung, Besoldung, Fürsorge, Freizeit, Wohnen oder Rechtshilfe finden Mitglieder in ihrem Verein Hamburgischer Staatsbeamten seit 1879 einen engagierten und zuverlässigen Ratgeber.
Damit ist konkret gemeint: ( 1) die problembezogene Überlegung beziehungsweise lösungsorientierte Beratung. Ein Rat kann aber auch (2) Ehren- oder beamtenrechtlicher Amtstitel sein, (3) das Mitglied eines, meist administrativ oder legislativ beratenden Gremiums bezeichnen wie auch (4) das Gremium oder (5) Verwaltungsorgan selbst. In all diesen und noch mehr Bedeutungsvarianten schillert der Begriff seit Jahrhunderten eindrucksvoll und wirkmächtig durch die Geschichte. Aus verschiedenen Gründen bietet es sich an dieser Stelle an, einmal in Hamburgs Gewässern nach diesen drei Buchstaben zu tauchen.
Hamburger Rat
Am Anfang war der RAT(H). So hieß das politisch führende Kollegium vom frühen 13. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Bestand seine Aufgabe ursprünglich darin, die Interessen der Stadt dem Stadtherrn gegenüber zu vertreten, so wurde er im Zuge ihrer wachsenden Selbstständigkeit zum Träger einer eigenständigen Stadtverwaltung, die das Zusammenleben der Stadtgesellschaft organisierte - erstmals kodifiziert im "Ordeelbook" (Urteilsbuch), einem niederdeutschen Stadtbuch von 1270 in Form von gültigen Regeln, An- oder Verordnungen und Gesetzen. Der RAT übte neben der Gerichtsbarkeit unter anderem die Kontrolle über die Einnahmen der Stadt aus, hatte die Befehlsgewalt über die ,Reitendiener' (Ratsdiener mit weiteren Eigenschaften als Leibwache, Kuriere, Polizeitruppe, Eskorte) und war zuständig für den 1310 erbauten, strategisch wichtigen, mehrfach erneuerten und am selben Orte bis heute aufragenden Wehr-, Wohn- und Leuchtturm auf der Insel Neuwerk. Aus den RATsfähigen Familien der Kaufmannschaft wurden 20 bis 30, von der Mitte des 14. Jahrhunderts an sogar bis zu 60 RATsherren auf Lebenszeit kooptiert. Sie wählten unter sich vier Bürgermeister, die einander als ,worthaltende', also präsidierende Bürgermeister paarweise abwechselten, das heißt jeweils auch paarweise nach demselben Prinzip aussetzten wie unter den amtierenden RATsherren ein Teil nur die laufenden Amtsgeschäfte erledigte (,saß'), während der andere pausierte (,ruhte'). Einmal im Jahr kam es zur "Bursprake", einer Art politischer Teilhabe auf Zuruf, bei der die Grund besitzenden Bürger in der öffentlichen Verlesung des RATes zu Neuerungen wie anvisierten Gesetzesregelungen ad hoc Stellung beziehen konnten. Schwelende Spannungen im Gemeinwesen entluden sich allerdings immer wieder in handfesten Aufständen, insbesondere gegen Auswüchse des selbstherrlichen Gebarens des RATes, bis im 15. Jahrhundert eine gewaltbereite "Bürgerschaft" die Beteiligung an dem Regierungsgeschäft und gewisse Kontrollmechanismen erzwang. Kirchspielvertreter wurden fortan beratend herangezogen, ihnen musste der RAT Rechenschaft leisten. Hieraus entwickelte sich über Jahrhunderte und nach mehrfachen "Rezessen" (= rechtsetzende Vereinbarungen nach einem Vergleich der Konfliktparteien) eine Struktur, die neben anderen lokalen Eigenwilligkeiten beispielsweise 1712 das "Kyrion" hervorbrachte: Inseparabile nexu conjunctim (= durch ein untrennbares Band verbunden), so lautete die Formel für diese per ,aristokratisch- demokratischer Mischverfassung' legalisierte gemeinsame Herrschaftsgewalt von RAT und Erbgesessener Bürgerschaft, die bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts galt.
Märzrevolution
Die Forderungen und Diskussionen, die in Hamburg auf die sogenannte Märzrevolution von 1848 folgten, führten bereits 1850 zu einer radikaldemokratischen Verfassungsvorlage, die in ihrer Modernität alles Bisherige sprengte. Doch die Zeit war noch nicht reif für sie, abgeschwächt landete wiederum einiges Überkommene und Restaurative in der neuen Verfassung von 1860. Immerhin: Aus dem hochedlen und hochweisen RAT, der während der Feuersbrunst 1842 sein RAThaus sprengen ließ, wurde nun ein zahlenmäßig reduzierter Hoher Senat, dessen politische Praxis bis ins 20. Jahrhundert hinein von charakteristischen Elementen hanseatischer Tradition durchzogen war. Zu den eher wunderlich anmutenden Ritualen und Routinen aus einer anderen Zeit gehörte beispielsweise der legendäre "Eiermahn", ein Gebäck in der Art eines Stollens von eigelber Färbung. Er wurde dem Senat mit dickflüssiger heißer Schokolade im Bürgermeistersaal auch des neuen RAThauses bei jeder - in kompliziertem Verfahren und über Stunden oder sogar Tage andauernden - Wahl eines neuen Senators zum Frühstück serviert. Auf republikanischen Bürgerstolz verweisen hingegen die bewusste Wiederaufnahme der Amtstracht oder auch das Festhalten am steten Wechsel: ablesbar sowohl am jährlichen Rotationsprinzip der drei Bürgermeister (einer war der Erste, einer der Zweite und der dritte 'ruhte') als auch an einer halbschichtigen Erneuerung der Bürgerschaft und an den temporär in die verschiedenen Deputationen und anderen Gremien der Selbstverwaltung gewählten Bürgern. Selbst der Hunderte von Kilometern entfernte Neuwerker Turm beherbergte Hamburger Senatoren, die sich bis ins 20. Jahrhundert hinein als sogenannte Landherren zu ihren amtlichen Inspektionsausflügen im vierspännigen Leiterwagen ins Watt und durch tiefe Priele wagten, bei denen sie, um nicht nass zu werden, die Beine in die Höhe ziehen mussten - frei nach dem Motto: sich "to Wogen in de Wogen to wogen".
Novemberrevolution
Mit all diesen gewachsenen Bräuchen machte kurzerhand und nach vier langen Jahren Krieg erst die sogenannte Novemberrevolution 1918 Schluss. Der RAT kehrte zurück - jedoch in anderem Gewand: In ganz Deutschland stand der Revolutionsbeginn im Zeichen des RATs oder vielmehr der RÄTe-Idee beziehungsweise des Zusammenschlusses verschiedener RÄTe. Sie waren nach sehr anderen Gesichtspunkten organisiert und durch Wahl zusammengesetzt als alles andere, das zuvor im wilhelminischen Kaiserreich "RAT" geheißen hatte. Eine ganze Beamtenklasse von Amtsträgern der preußischen Verwaltung war so perfektioniert und auf Reichsbelange ausgedehnt worden, dass sich im administrativen Modernisierungsprozess auch die übrigen Reichsländer an diesem RÄTe-System zu orientieren begannen. Nur die Hamburger Bürgerschaft sträubte sich lange gegen dieses hierarchisch gegliederte RÄTe(un)- wesen aus wirklichen, geheimen, vortragenden und was-es-noch-so-alles-gab-an RÄTen, da eine professionalisierte Beamtenschaft zu dem hiesigen Selbstverwaltungsprinzip nicht zu passen schien. Eine fortan von der Senatskommission für den höheren Verwaltungsdienst zu lenkende Beamtenkarriere mit regelhaften Aufstiegsmöglichkeiten ließ sich erst auf Grundlage der Verwaltungsreform von 1896 entwickeln. Und der als Amtsbezeichnung ebenfalls erst um die Jahrhundertwende eingeführte "RegierungsRAT" existiert in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes noch bis heute und um verschiedene Zwischenstufen erweitert als Oberregierungs- RAT, Regierungsdirektor, Leitender Regierungsdirektor, Senatsdirektor; StaatsRAT (das Intermezzo eines StaatsRATs, den die NS-Diktatur in Hamburg als Gremium anstelle des Senates installierte, steht auf einem ganz anderen Blatt). Solche selbstverantwortlichen und verbeamteten RegierungsRÄTe wurden von da an auch den Senatoren zugeordnet, die einer Verwaltungseinheit oder Behörde vorstanden.
Rat der Räte
Und was ändert sich für die Verwaltung eines Stadtstaates in einer Revolution? In der fünfmonatigen, turbulenten Amtszeit der Hamburger ,Revolutionsregierung' vom November 1918 bis zum März 1919 im Prinzip: nichts. Zwar oblag dem Arbeiter- und Soldatenrat formal die Kontrolle über die Behörden, doch davon nahezu unbehelligt konnte der Verwaltungsapparat reibungslos weiterarbeiten. ,Anti-Chaos-Reflex' ist wohl der treffendste Ausdruck für eine solch sektoral aufrechterhaltene Kontinuität staatlicher Ordnung inmitten eines revolutionären Kräftefeldes, in dem sich keineswegs nur Revolutionäre und Revolutionärinnen engagierten. Auf nahezu allen Ebenen bildeten sich Gruppierungen, die für die Vielfalt der gesellschaftlichen Interessen und Erwartungen standen - von denen ein Großteil allerdings mit sozialistischen oder auch nur demokratischen Zielen wenig gemein hatte. Um in einer Zeit der Neuordnung der Dinge nicht unter die Räder zu geraten, ging es ums nackte Durchsetzen eigener (Standes-)Interessen. So bildeten sich in kürzester Zeit unter anderem ein (konservativer) Wirtschaftsrat, ein (kämpferischer) Arbeitslosenrat, ein (progressiver) Lehrerrat, Elternräte, Schülerräte, ein Oberster Marinerat der Niederelbe, ein Rat geistiger Arbeiter, ein Mieterrat, ein Apothekerrat, ein Ärzterat, ein Angestelltenrat und überraschenderweise auch: ein Beamtenrat.
"Die politischen Umwälzungen und wir."
Zweiter Bericht über das Vereinsleben der hamburgischen Staatsbeamten
Montag, 27. April, 16 Uhr in der Rathausstraße 7
Anmeldung bitte über das Vereinsbüro
Foto: (c) Staatsarchiv Hamburg, 122-4 Beamtenrat; Hamburger Echo (20.11.1918)
Fundstück: Stempel des Beamtenrats und Anerkennung durch den Arbeiter- und Soldatenrat
"Wir Beamten und Angestellten wollen alle die Verwaltungsrevolution; wenn wir politisch auf verschiedenem Boden stehen, haben wir doch alle ein demokratisches Herz", erklärte am 19. November 1918 Carl Grevsmühl als Mitglied der am selben Tag offiziell anerkannten berufsständischen Vertretung der Hamburger Staatsbediensteten. Dieser eher unrevolutionäre Beamtenrat hatte sich am 13. November konstituiert - kurz nach der Wahl des revolutionären Arbeiter- und Soldatenrats (11. November) und der durch ihn erklärten Absetzung von Senat und Bürgerschaft (12. November). 1923 wurde der Beamtenrat, in dem durchgängig prominente Mitglieder des Vereins Hamburgischer Staatsbeamten aktiv waren, offiziell zur Mitwirkung bei der Reform der Verfassung und Verwaltung sowie zur Behandlung beamtenrechtlicher Fragen bestellt - und im Juni 1933 durch Gesetz aufgelöst.
Bildergalerie
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Autor: Myriam Isabell Richter
HBZ · 04/2026
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