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Organspende: Was jetzt gilt und was noch kommt
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Foto: © BGV |
Rund 9.100 Menschen jedes Alters stehen laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Die meisten brauchen eine Niere, einige ein Herz, andere gleich mehrere Organe. Alle acht Stunden stirbt ein Mensch von der Warteliste, weil kein passendes Organ gefunden werden konnte. Oft ist nicht klar, ob jemand ein Organspender ist oder nicht, und die Chance ist vertan. Eine Reform, die seit März in Kraft getreten ist, soll die Entscheidungsbereitschaft in der Bevölkerung stärken.
Weiterhin Entscheidungslösung
Nachdem der Gesetzesentwurf für die "doppelte Widerspruchslösung" 2020 im Bundestag keine Mehrheit fand, trat nun der Entwurf zur "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft. Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes wurde die Beibehaltung der "Zustimmungslösung" beschlossen. Ziel des Gesetzes ist eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema in der Bevölkerung, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
Bisher führten Unklarheiten, ob jemand Organspender ist oder nicht, zum Verlust vieler Spenderorgane. Um das zu verhindern, soll ab Ende dieses Jahres ein Organ- und Gewebespende-Register durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt werden. Die im Organspenderegister eingetragenen Willenserklärungen sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert werden.
Beratungsleistung für Hausärzte
Eine weitere Änderung, die verstärkte Beratungsleistung, wird bereits umgesetzt. Ausweisstellen, Erste-Hilfe-Kurs-Anbieter und Krankenversicherungen bieten Informationsmaterial zur Entscheidungshilfe. Hausärzte können ihre Patienten künftig alle zwei Jahre über den Eintrag ins Register sowie die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur freiwilligen Organ- und Gewebespende beraten.
Organ- und Gewebespende retten Leben
Spenderorgane wie Herz, Niere, Leber, Lunge oder Bauchspeicheldrüse sowie transplantierbares Gewebe wie Augenhornhaut, Herzklappen und Haut ermöglichen kranken Menschen ein fast normales Leben. Erst nach der zweifelsfreien Feststellung des Hirntodes durch Ärzte wird geklärt, ob eine Organspende möglich ist. Niemand muss befürchten, dass die intensivmedizinische Behandlung vorzeitig beendet wird. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Entscheidend sind der Zustand und die Gesundheit der Organe. Eine funktionstüchtige Niere eines über 80-Jährigen kann einem nierenkranken Menschen ein fast normales Leben schenken.
Quellen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Deutscher Bundestag, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Autor: Samira Aikas
HBZ · 05/2022
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