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Tarifrunde 2023

Guter öffentlicher Dienst braucht gute Bezahlung

Tarifeinigung oder Streik, Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com
Tarifeinigung oder Streik, Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Direkt vor Drucklegung dieser Ausgabe wurde nach monatelangen Verhandlungen und Warnstreiks eine Einigung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erzielt. Diese muss allerdings noch durch eine Mitgliederbefragung bestätigt werden. Wir verbinden den kurzen Bericht mit einigen grundsätzlichen Überlegungen.

Inflationsausgleich war notwendig

Die Einigung orientiert sich an der Empfehlung der vorherigen Schlichtung: Bei einer Laufzeit von 24 Monaten erfolgen bis Februar 2024 Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 Euro. Im März 2024 bewirken ein Sockelbetrag von 200 Euro und eine anschließende Steigerung von 5,5 Prozent für die meisten Beschäftigten eine Erhöhung von insgesamt mehr als 11 Prozent, für die unteren Entgeltgruppen bis zu über 16 Prozent.

Das klingt zunächst viel. Allerdings ist der Verbraucherpreisindex über die Laufzeit des letzten TVöD bis März 2023 um etwa 16,5 Prozent gestiegen, der Index für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im gleichen Zeitraum sogar um über 30 Prozent. Bis zur tabellenwirksamen Erhöhung im März 2024 werden diese Werte weiter steigen. Letztlich gleicht der Abschluss also bestenfalls die Reallohnverluste durch die Inflation einigermaßen aus.

Der aktuelle Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) läuft im September 2023 aus. Angesichts der anhaltenden Preissteigerungen dürften die dann anstehenden Tarifverhandlungen noch einmal schwieriger werden.

Übertragung auf Beamtinnen und Beamte

Nach der Einigung geht es nun um deren zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie die entsprechende Anpassung der Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Diese wird von den Gewerkschaften gefordert und ist grundsätzlich üblich. Allerdings setzte etwa der Wirtschaftsweise Martin Werding in der WirtschaftsWoche dagegen, dass die Beamten "ein wenig zurückstecken" und ein "Sonderopfer" erbringen sollten. Zwar wollte er ihnen die Erhöhung nicht vollständig vorenthalten, sie aber zeitlich strecken oder teilweise "in Pensionsrücklagen stecken".

Fachkräfte wollen gut bezahlt werden

Doch über den Inflationsausgleich hinaus geht es bei der Forderung nach einer guten Bezahlung nicht zuletzt um die Qualität des öffentlichen Dienstes. Das zeigt eine im Juni 2022 veröffentlichte Studie der Beratungsgesellschaft PwC: "Der Mangel an Fachkräften in der Verwaltung und bei kommunalen Unternehmen wächst von Jahr zu Jahr. Wird die Lücke ungebremst größer, fehlen dem öffentlichen Sektor bis 2030 mindestens eine Million Fachkräfte. […] Der Staat wäre dann schlimmstenfalls nicht mehr fähig, einige seiner Kernaufgaben zu erfüllen."

Die Studie zeigt verschiedene Ansätze auf, um dem Mangel zu begegnen. Im Abschnitt "Attraktivität des öffentlichen Sektors steigern", in dem vor allem "weiche Faktoren" betont werden, findet sich - leider ein wenig versteckt - folgende Feststellung: "Zentral ist auch eine attraktive, wettbewerbsorientierte Bezahlung. […] Würde die Vergütung von im öffentlichen Dienst Beschäftigten entlang wettbewerblich orientierter Vergleichszahlen angehoben, würde dies den öffentlichen Sektor erheblich attraktiver machen." Dem ist wenig hinzuzufügen.

Quellen: WirtschaftsWoche, Wirtschaftsweiser Werding regt Sonderopfer der Beamten an, Bert Losse, 30.03.2023; Statistisches Bundesamt; PricewaterhouseCoopers (PwC), Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor

Autor: VHSt
Fotos: (c) Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

HBZ · 05/2023
 
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