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Besoldungsanpassung
In Sachen Widerspruchsverfahren über die jährliche Sonderzahlung
In der HBZ Juli-August 2011 wurde ausführlich über die Besoldungsanpassung für die Jahre 2011 und 2012 berichtet und insbesondere auch darauf hingewiesen, dass Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ab Besoldungsgruppe A 13 und höher künftig keine Sonderzuwendung (sogenanntes Weihnachtsgeld) mehr enthalten.
Das veranlasste viele von dieser Regelung betroffene VHSt-Mitglieder Widerspruch beim Personalamt einzulegen. Auf dessen Anregung haben die Betroffenen sich dann einverstanden erklärt, dass ihr Widerspruch bis zum Ausgang der angestrengten Musterverfahren zurückgestellt wird. Gleichzeitig hatte das Personalamt eine zeitnahe Berichterstattung angekündigt und gebeten, von Nachfragen abzusehen.
Nach über 2 Jahren ohne Information seitens des Personalamtes hat uns jetzt ein Mitglied gebeten, sich beim Personalamt über den Sachstand zu erkundigen und die Antwort in der HBZ zu veröffentlichen.
Das entsprechende Antwortschreiben ist hier abgedruckt:
Bundesverfassungsgericht äussert Zweifel an der angemessenen Besoldung!
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hatte in der mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2014 über sieben konkrete Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmässigkeit der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten zu befinden.
Zwei Vorlagen des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) betreffen die Frage, ob die Alimentation nordrhein-westfälischer Richter der Besoldungsgruppe R 1 im Jahr 2003 verfassungsgemäss war (Az. 2 BvL 17/09 und 2 BvL 18/09).
Vier Vorlagen des Verwaltungsgerichts Halle betreffen die Besoldungsgruppe R 1 des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2010 (Az. 2 BvL 3/12 bis 2 BvL 6/12). Gegenstand einer Vorlage des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Alimentation eines Leitenden Oberstaatsanwaltes in der Besoldungsgruppe R 3 in Rheinland-Pfalz seit 1. Januar 2012 (Az. 2 BvL 1/14).
In der Verhandlung vor dem BVerfG zur Frage der amtsangemessenen Besoldung hatte der Zweite Senat erhebliche Zweifel erkennen lassen, dass Richterinnen und Richter angemessenen bezahlt werden.
Im Frühjahr 2015 wird sich das BVerfG mit den Vorlagebeschlüssen des OVG NRW zur amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten befassen.
Davon hängt auch ab, ob die Klagen, die zurzeit beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängig sind und vor dem Hintergrund der Entscheidungen zu den Vorlagebeschlüssen aus NRW ruhend gestellt wurden, erfolgversprechend sein werden.
Unter anderem hatte eine Gewerkschaft Anfang 2012 fünf Musterklageverfahren gerichtsanhängig gemacht, nachdem der Senat das "Weihnachtsgeld" in 2011 für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfänger gestrichen bzw. erheblich gekürzt hatte.
Autor: VHSt
HBZ · 01/2015
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